Wieso nicht?
Gemäß § 58 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag (PDF)gilt:
"Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein."
Allerdings ist ein Verstoß gegen diese Vorschrift leider nicht bußgeldbewehrt.
Das Wiki zur Endinger Geschichte ist offenbar seit 2008/09 vom Endinger Geschichtsverein (ein nach dem Rundfunkstaatsvertrag erforderliches Impressum existiert nicht) aufgegeben worden, während die "letzten Änderungen" zeigen, dass es aktuell ganz in den Händen englischsprachiger Spamverbreiter ist:
http://www.endinger-geschichte.de/wiki/index.php/Spezial:Letzte_%C3%84nderungen
Wer in einem Wiki (einem Telemedium nach Rundfunkstaatsvertrag) Spammer Seiten erstellen lässt, verstößt gegen den Rundfunkstaatsvertrag, da für den Besucher nicht ersichtlich ist, welche Inhalte "redaktionell" und welche von Forennutzern eingebrachte Werbung sind.
Wer auch nur eine Seite Werbung (Spam) in seinem Wiki - jedenfallls dauerhaft - zulässt, unterstellt sich damit dem geschäftlichen Verkehr. Alle Privilegien einer nichtkommerziellen Nutzung entfallen, das UWG kommt zur Anwendung, dessen Anhang zu § 3 Ab. 3 Nr. 11 als Information getarnte Werbung verbietet. Wer ein solches Wiki nicht mehr kontrolliert, sondern Spammern überlässt, kann daher von Mitbewerbern oder Verbrauerschützern kostenpflichtig abgemahnt werden.
Ein vergleichsweise junges Urteil des BGH zu einem gänzlich anders gelagerten Fall:
http://www.damm-legal.de/bgh-zur-trennung-von-werbung-und-redaktionellen-inhalten-in-zeitschriften-keine-irrefuehrung-wenn-der-werbecharakter-deutlich-erkennbar-ist-berichtet-von-dr-damm-und-partner
Die Grundsätze der Forenhaftung (Beseitigungspflicht erst nach Kenntnis) können auf ein nicht mehr gepflegtes Wiki nicht angewandt werden.
Es erscheint nicht sachgerecht, Blogger und Wikibetreiber Abmahnungen bezahlen zu lassen, wenn ihnen im Blog ein Spamkommentar entgeht oder in einem Wiki eine übersehene Spamseite. Ich selbst habe für Archivalia nur die Mailbenachrichtigung von Twoday bei neuen Kommentaren zur Verfügung, die nicht ganz zuverlässig ist. Bei über 22.000 Beiträgen ist es natürlich ganz und gar unmöglich, zu kontrollieren, ob irgendwo ein Spamkommentar übersehen wurde, da auf der rechten Seite jeweils nur 5 Kommentare angezeigt werden.
Viagra-Spam, bei dem Viagra unverschlüsselt als Zeichenfolge erscheint, gibt es anscheinend in Archivalia jedenfalls nicht:
http://archiv.twoday.net/search?q=viagra
Wer aber ein Wiki "herrenlos" werden lässt, auf dass die Spammer sich seiner annehmen, oder konsequent Spamkommentare in seinem Weblog nicht löscht, könnte meines Erachtens nach geltender Rechtslage durchaus Ärger bekommen.
Gemäß § 58 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag (PDF)gilt:
"Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein."
Allerdings ist ein Verstoß gegen diese Vorschrift leider nicht bußgeldbewehrt.
Das Wiki zur Endinger Geschichte ist offenbar seit 2008/09 vom Endinger Geschichtsverein (ein nach dem Rundfunkstaatsvertrag erforderliches Impressum existiert nicht) aufgegeben worden, während die "letzten Änderungen" zeigen, dass es aktuell ganz in den Händen englischsprachiger Spamverbreiter ist:
http://www.endinger-geschichte.de/wiki/index.php/Spezial:Letzte_%C3%84nderungen
Wer in einem Wiki (einem Telemedium nach Rundfunkstaatsvertrag) Spammer Seiten erstellen lässt, verstößt gegen den Rundfunkstaatsvertrag, da für den Besucher nicht ersichtlich ist, welche Inhalte "redaktionell" und welche von Forennutzern eingebrachte Werbung sind.
Wer auch nur eine Seite Werbung (Spam) in seinem Wiki - jedenfallls dauerhaft - zulässt, unterstellt sich damit dem geschäftlichen Verkehr. Alle Privilegien einer nichtkommerziellen Nutzung entfallen, das UWG kommt zur Anwendung, dessen Anhang zu § 3 Ab. 3 Nr. 11 als Information getarnte Werbung verbietet. Wer ein solches Wiki nicht mehr kontrolliert, sondern Spammern überlässt, kann daher von Mitbewerbern oder Verbrauerschützern kostenpflichtig abgemahnt werden.
Ein vergleichsweise junges Urteil des BGH zu einem gänzlich anders gelagerten Fall:
http://www.damm-legal.de/bgh-zur-trennung-von-werbung-und-redaktionellen-inhalten-in-zeitschriften-keine-irrefuehrung-wenn-der-werbecharakter-deutlich-erkennbar-ist-berichtet-von-dr-damm-und-partner
Die Grundsätze der Forenhaftung (Beseitigungspflicht erst nach Kenntnis) können auf ein nicht mehr gepflegtes Wiki nicht angewandt werden.
Es erscheint nicht sachgerecht, Blogger und Wikibetreiber Abmahnungen bezahlen zu lassen, wenn ihnen im Blog ein Spamkommentar entgeht oder in einem Wiki eine übersehene Spamseite. Ich selbst habe für Archivalia nur die Mailbenachrichtigung von Twoday bei neuen Kommentaren zur Verfügung, die nicht ganz zuverlässig ist. Bei über 22.000 Beiträgen ist es natürlich ganz und gar unmöglich, zu kontrollieren, ob irgendwo ein Spamkommentar übersehen wurde, da auf der rechten Seite jeweils nur 5 Kommentare angezeigt werden.
Viagra-Spam, bei dem Viagra unverschlüsselt als Zeichenfolge erscheint, gibt es anscheinend in Archivalia jedenfalls nicht:
http://archiv.twoday.net/search?q=viagra
Wer aber ein Wiki "herrenlos" werden lässt, auf dass die Spammer sich seiner annehmen, oder konsequent Spamkommentare in seinem Weblog nicht löscht, könnte meines Erachtens nach geltender Rechtslage durchaus Ärger bekommen.
KlausGraf - am Sonntag, 21. Oktober 2012, 19:25 - Rubrik: Archivrecht