".... Das österreichische Innenministerium will die Vorwürfe aus Bulgarien weder bestätigen noch dementieren. Bisher konnten nämlich keine schriftlichen Aufzeichnungen zu dem angeblichen Vorfall gefunden werden. Das kann damit zu tun haben, dass er unter Umständen überhaupt nicht stattfand. Ebenfalls möglich ist, dass die Akten dem von vielen Historikern kritisierten Archivgesetz zum Opfer fielen. Nur was historisch bedeutsam ist, wandert auch ins Staatsarchiv. Der Rest muss nach fünf bzw. zehn Jahren vernichtet werden. ...."
Quelle: "Die Presse", Print-Ausgabe, 14.05.2011
(W)
Quelle: "Die Presse", Print-Ausgabe, 14.05.2011
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Wolf Thomas - am Sonntag, 15. Mai 2011, 17:26 - Rubrik: Internationale Aspekte
ThomasJust meinte am 2011/05/15 19:19:
Hanebüchener Unsinn was die Presse hier schreibt. Grundsätzlich wären die Akten ja sowieso noch gesperrt (30 Jahresfrist) und selbst dann könnte es sein, dass sie mit einer Geheimhaltungsstufe klassifiziert wären und dann kann man nach Informationssicherheitsgesetz sowieso kaum Einsicht nehmen. Und was soll ein Mitarbeiter eines Ministeriums bitte dann daraus zitieren? Er würde sich sofort strafbar machen.