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Nach Informationen der Stuttgarter Zeitung haben die Besitzer des Hauses Hohentwielstraße 146b im Stuttgarter Süden, Helga und Diethard Erbslöh, vor dem Landgericht Stuttgart Berufung eingelegt gegen das Urteil des Amtsgerichts, vor dem sie in erster Instanz unterlegen waren.

Das Amtsgericht hatte Mitte März die Klage der Hausbesitzer gegen die Stadt, mit der sie die Entfernung der im Oktober 2010 verlegten Mahnmale zum Gedenken an die jüdischen NS-Opfer Mathilde und Max Henle erreichen wollten, abgewiesen.

Zur Begründung hieß es unter anderem, die beiden Kleindenkmale im öffentlichen Straßenraum stellten keine Beeinträchtigung oder Wertminderung des Eigentums der Kläger dar; die Stadt Stuttgart, in deren Besitz die Stolpersteine übergegangen sind, müsse sie nicht wieder entfernen.


(D)

 

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