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http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=14644

http://diepresse.com/home/politik/amtshilfe/667880/Archivzutritt-gesperrt_Von-Beschaedigung-zum-Fall-fuer-den

Aufgrund des Referats der Sachlage in der Presse erscheint mir die Sanktion des dauernden Nutzungsverbots übertrieben. Leider wird nicht gesagt, welcher Schaden entstanden ist, aber die Restaurierungskosten von 50 Euro sprechen eher für einen geringfügigen Schaden. Dass dieser nicht gemeldet wurde, ist natürlich nicht korrekt, aber nach deutschem Recht wäre ein daran anschließendes dauerhaftes Nutzungsverbot nach meiner Einschätzung eindeutig rechtswidrig.

Zur österreichischen Volksanwaltschaft:

http://www.volksanw.gv.at/die-volksanwaltschaft/aufgaben/zustaendigkeit
 

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