Erst vor wenigen Wochen hate der grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten vorgestellt, wonach EU-Kommissar Johannes Hahn (ÖVP) ein Fünftel seiner Dissertation plagiiert habe.
Nun ist der Grüne selbst ins Visier des als „Plagiatjäger“ bekanntgewordenen Medienwissenschaftlers Stefan Weber geraten: Pilz’ Dissertation sei ein Selbstplagiat, so der Vorwurf Webers. Konkret soll Pilz eine gemeinsam mit einem zweiten Autor verfasste Studie als Dissertation eingereicht haben, ohne das korrekt auszuweisen.
Er habe in der Einleitung behauptet, seine Doktorarbeit („Ökonomische Bedeutung der Einführung neuer Medien in Österreich“, 1983) „fußt“ nur auf der 1982 gemeinsam mit Hannes Werthner im Auftrag des Wissenschaftsministeriums verfassten Studie „Ökonomische Bedeutung der neuen Medien in Österreich“. Dabei sei die Dissertation „wort- und satzspiegelidentisch“.
http://orf.at/stories/2062623/
Danke an Franz G.
Nun ist der Grüne selbst ins Visier des als „Plagiatjäger“ bekanntgewordenen Medienwissenschaftlers Stefan Weber geraten: Pilz’ Dissertation sei ein Selbstplagiat, so der Vorwurf Webers. Konkret soll Pilz eine gemeinsam mit einem zweiten Autor verfasste Studie als Dissertation eingereicht haben, ohne das korrekt auszuweisen.
Er habe in der Einleitung behauptet, seine Doktorarbeit („Ökonomische Bedeutung der Einführung neuer Medien in Österreich“, 1983) „fußt“ nur auf der 1982 gemeinsam mit Hannes Werthner im Auftrag des Wissenschaftsministeriums verfassten Studie „Ökonomische Bedeutung der neuen Medien in Österreich“. Dabei sei die Dissertation „wort- und satzspiegelidentisch“.
http://orf.at/stories/2062623/
Danke an Franz G.
KlausGraf - am Mittwoch, 8. Juni 2011, 14:05 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
teacher (Gast) meinte am 2011/06/09 13:17:
Ich kenne einige Leute, die ihre Diplomarbeiten zu Disserationen ausgebaut haben. Aus heutiger Sicht würde man das Selbstplagiat nennen, damals hat sich keiner daran gestoßen.Ich bin gespannt, wie viele ähnlich gelagerte Fälle hier noch aufgerollt werden.
KlausGraf antwortete am 2011/06/09 13:37:
Das ist etwas anderes
Ich halte das auch für außerordentlich sinnvoll. Bei Pilz liegt der Fall anders: Das Verhältnis zur Vorpublikation wird irreführend beschrieben.Selbstplagiate und Übernahmen fremder Texte gehen absolut in Ordnung, wenn sie legal und wissenschaftsethisch vertretbar sind, was im wesentlichen der Fall ist, wenn keine Täuschung vorliegt. Das gilt im Prinzip auch für Qualifikationsarbeiten, soweit der eigene Anteil die Anforderungen erfüllt.
Wenn ein Naturwissenschaftler eine Kompilation aus diversen CC-BY-Veröffentlichungen veröffentlicht und 44 Seiten Eigenes (der Umfang der med. Diss. Röslers) dazutut und nicht hinsichtlich der Benutzung täuscht - wieso nicht?
rtc (Gast) antwortete am 2011/06/09 18:03:
Die DFG-Richtlinien, die für die Frage wissenschaftsethischer Standards in der Praxis allein relevant sind, sehen das deutlich strenger: "Veröffentlichungen sollen, wenn sie als Bericht über neue wissenschaftliche Ergebnisse intendiert sind, ... bereits früher veröffentlichte Ergebnisse nur in klar ausgewiesener Form und nur in soweit wiederholen, wie es für das Verständnis des Zusammenhangs notwendig ist."Das heißt im Prinzip: Der Kern einer Erkenntnis darf nicht zweimal veröffentlicht werden. Wenn er zitiert wird, dann darf das nur als Mittel zum Zweck geschehen, den Zusammenhang (welcher Art auch immer) zu einer wirklich neuen Erkenntnis herzustellen.
Auf die Täuschungsabsicht kommt es dabei nicht an; sie macht die Tat lediglich noch schlimmer. Ein Selbst- oder Fremdplagiat wird also nach den DFG-Richtlinien nicht zulässig, wenn es offen begangen wird. Bereits anderweitig veröffentlichte Erkenntnisse dürfen folglich nach diesen Richtlinien nicht als Kern einer Doktorarbeit verwertet werden. Dazu kommt, dass in der Doktorarbeit sogar unveröffentlichte Erkenntnisse nicht verwertet werden dürfen, falls sie bereits in einer anderen Prüfungsarbeit verwertet wurden.
KlausGraf antwortete am 2011/06/09 18:07:
Das ist Unsinn
Die DFG-Richtlinien sind diesbezüglich offenkundig Unfug.
rtc (Gast) antwortete am 2011/06/10 10:52:
Ich halte diese Richtlinien diesbezüglich nicht für offensichtlich unsinnig. Die Motivation ist logisch schlüssig und nachvollziehbar und stellt niemandeIch halte diese Richtlinien diesbezüglich nicht für offensichtlich unsinnig. Die Motivation ist logisch schlüssig und nachvollziehbar und stellt niemanden vor unüberwindbaren Hürden. Wenn man seine Doktorarbeit auf der Abschlussarbeit aufbauen will, dann darf man das nur thematisch, nicht inhaltlich tun. Man muss mit dem Inhalt der Abschlussarbeit also so umgehen, als sei es ein fremdes Werk und man darf nur die Teile zitieren, die man unbedingt benötigt, um einen Bezug herzustellen. Die Doktorarbeit muss also inhaltlich auf eigenen Füßen stehen. Einfach die Abschlussarbeit oder eine vorhandene Publikation zu nehmen unverändert oder und um 10 Seiten Vertiefung ergänzen, geht eben nicht in Ordnung, auch wenn man es zugibt (was der Beschuldigte hier ja auch im Ansatz getan hat). Sonst müssten wir den Doktor automatisch jedem vergeben, der eine Abschlussarbeit besteht (die ggfs noch 10 Seiten Vertiefung enthält), oder der irgendwo etwas veröffentlicht. Es kann dahingestellt bleiben, ob das gegen die gängige Praxis in den Naturwissenschaften spricht, in der Doktorarbeit die Zusammenhänge und Grundlagen zu Kernerkenntnissen auszuarbeiten, die bereits veröffentlicht wurden.Aber selbst wenn man diese Richtlinien als unsinnig ansehen würde, hilft das nichts. Diese Richtlinien haben praktische Gültigkeit, weil sie von den entsprechenden Prüfungskommissionen und Kommissionen für wissenschaftliches Fehlverhalten zugrundegelegt werden müssen. Wenn man sich also nicht daran hält, läuft man Gefahr, irgendwann wegen den Verstößen angekreidet zu werden und die Konsequenzen tragen zu müssen. Und nach den ganzen Ereignissen mit plagiierten Politikerdissertationen ist auch damit zu rechnen, dass man diese Richtlinien in Zukunft erheblich strenger durchsetzen wird, als das bislang der Fall ist.
n vor unüberwindbaren Hürden. Wenn man seine Doktorarbeit auf der Abschlussarbeit aufbauen will, dann darf man das nur thematisch, nicht inhaltlich tun. Man muss mit dem Inhalt der Abschlussarbeit also so umgehen, als sei es ein fremdes Werk und man darf nur die Teile zitieren, die man unbedingt benötigt, um einen Bezug herzustellen. Die Doktorarbeit muss also inhaltlich auf eigenen Füßen stehen. Einfach die Abschlussarbeit oder eine vorhandene Publikation zu nehmen unverändert oder und um 10 Seiten Vertiefung ergänzen, geht eben nicht in Ordnung, auch wenn man es zugibt (was der Beschuldigte hier ja auch im Ansatz getan hat). Sonst müssten wir den Doktor automatisch jedem vergeben, der eine Abschlussarbeit besteht (die ggfs noch 10 Seiten Vertiefung enthält), oder der irgendwo etwas veröffentlicht. Es kann dahingestellt bleiben, ob das gegen die gängige Praxis in den Naturwissenschaften spricht, in der Doktorarbeit die Zusammenhänge und Grundlagen zu Kernerkenntnissen auszuarbeiten, die bereits veröffentlicht wurden.
Aber selbst wenn man diese Richtlinien als unsinnig ansehen würde, hilft das nichts. Diese Richtlinien haben praktische Gültigkeit, weil sie von den entsprechenden Prüfungskommissionen und Kommissionen für wissenschaftliches Fehlverhalten zugrundegelegt werden müssen. Wenn man sich also nicht daran hält, läuft man Gefahr, irgendwann wegen den Verstößen angekreidet zu werden und die Konsequenzen tragen zu müssen. Und nach den ganzen Ereignissen mit plagiierten Politikerdissertationen ist auch damit zu rechnen, dass man diese Richtlinien in Zukunft erheblich strenger durchsetzen wird, als das bislang der Fall ist.
rtc (Gast) antwortete am 2011/06/10 10:57:
Oben ist irgendwas schief gelaufen, mein Beitrag steht zwischen "und stellt niemande" und "n vor unüberwindbaren Hürden" ein zweites mal. Bitte korrigieren wenn möglich.
KlausGraf antwortete am 2011/06/10 12:35:
Korrigieren kannst maximal du
Ich kann nur Kommentare löschen.