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"Seit in Schweden 1991 das Antikengesetz verschärft wurde, wurde nun erstmals eine Gefängnisstrafe verhängt. Drei Raubgräber, die 2009 auf einem Feld bei Gandarve auf Gotland (Schweden) einen wikingerzeitlichen Silberschatz ausgegraben hatten, wurden zu einem Jahr Haft verurteilt."

Ein drakonisches, völlig überzogenes Urteil, bedenkt man, wie milde Buchdiebe in Bibliotheken in der Regel davonkommen. Archäologische Funde sind nicht wertvoller als hochrangige Buchensembles, die überall auf der Welt m.W. strafffrei zerstückelt werden dürfen! Das Strafrecht ist nicht das geeignete Mittel, Konflikte zwischen Denkmalpflege und Raubgräbern zu lösen.

http://archaeologik.blogspot.com/2011/06/erstmals-in-schweden-raubgraber-zu.html
Feldgeher (Gast) meinte am 2011/06/18 17:21:
Raubgrabung auch in Schweden kein Kavaliersdelikt
Die schwedische Rechtssprechung hat zum ersten Mal auf auf die bandenähnlichen Raubgrabungen in Gotland reagieren können. Von den 5 Personen wurden nur die 3 Rädelsführer zu Gefängnisstrafen von einem Jahr verurteilt. Bedenkt man, dass die schwedische Gesetzgebung bis zu 4 Jahren Gefängnis für Raubgräberei vorsieht, so ist dies ein sehr mildes Urteil. Auch unter dem Gesichtspunkt, dass hier über 1000 Silbermünzen geraubt wurden mit einem geschätzten Gesamtwert von 1,2 Millionen Kronen, kein überzogenes Urteil!
Die mit Metalldetektoren, GPS und Nachtsichtgeräten ausgerüsteten Raubgräber hatten gezielt auf Gotland gesucht und an einen Münzhändler veräußert. Nur durch Zufall konnte dieses Verbrechen gegen kulturelles Erbe aufgeklärt und geahndet werden.
Raubgräberei ist und bleibt kein Kavaliersdelikt, ein Aufkaufen der Beute von Sondengängern ist für mich z.B. das ungeeignetste Mittel. Auch Bankraub legalisiert man nicht, indem man dem Bankräuber eine Erfolgsprämie bei Rückgabe bezahlt.
Das Durchgreifen der Justiz zeigt Wirkung. Gab es im Jahr 2009 18 Meldungen über unerlaubte Grabungen auf Gotland, so gibt es lt. der archäologischen Verwaltung der Provinzialregierung von Gotland keine Auffälligkeiten mehr.

Für Deutschland würde man sich eine ähnliche Einstellung und Berücksichtigung der europäischen Konventionen zum Schutz des kulturellen Erbes wünschen! 
 

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