http://eprints.rclis.org/archive/00006311/
Carlson vergleicht Äpfel mit Birnen. Die freiwillige Entscheidung von Urhebern, auf bestimmte Urheberrechte zugunsten der Allgemeinheit zu verzichten, und die gesetzlichen Einschränkungen des Urheberrechts zugunsten der Allgemeinheit sollte man nicht gegeneinander ausspielen.
Carlsons Beitrag enthält Fehler und Missverständnisse.
Man sollte die Berliner Erklärung immer nach der offiziellen englischen Fassung zitieren, denn die deutsche Übersetzung ist fehlerhaft.
Die Berliner Erklärung enthält keinen Tribut an das deutsche Urheberpersönlichkeitsrecht, weil sie diesbezüglich mit dem Bethesda Statement übereinstimmt.
Es ist ein Missverständnis, dass die Berliner Erklärung in irgendeiner Weise ein "Autor zahlt"-Modell voraussetzt. (Peter Suber hat wieder und wieder klargestellt, dass dieses Modell nur eines von mehreren ist.)
OA-Publikationen sind nicht "gemeinfrei" (Public Domain). Man sollte eigentlich verstanden haben, was gemeinfrei bedeutet, bevor man einen solchen Aufsatz veröffentlicht.
Carlson verkennt, dass "dank" strikter EU-Vorgaben bzw. internationaler Abkommen, die den verhängnisvollen 3-Stufen-Test zuungunsten der Allgemeinheit vorsehen, die Handlungsmöglichkeiten des deutschen Gesetzgebers, die Schrankenbestimmungen auszuweiten, allzusehr beschränken.
Open Access vermittelt den unmittelbaren Zugang zu Forschungsergebnissen. Fair use öffnet keine einzige kostenpflichtige Datenbank. Inwieweit die Schranken des Urheberrechts durch vertragliche Abmachungen zwischen Datenbankanbieter und Nutzer aufgehoben werden können, ist umstritten. Das Urheberrecht erlaubt, einen heruntergeladenen Aufsatz einem befreundeten Wissenschaftler zukommen zu lassen - aber die Nutzungsbedingungen der Datenbanken sehen so etwas nicht vor.
Carlson irrt, wenn er annimmt, der Staat werde keine flächendeckende Repositorien-Infrastruktur finanzieren. Zum einen sind Bibliothekare an Dokumentenservern auch unabhängig von OA (z.B. für Digitalisate) interessiert, zum anderen ist seit langem ein universelles Repositorium des Internetarchivs angekündigt (aber leider noch fern der Realisierung).
Wie unter http://www.urheberrechtsbuendnis.de nachzulesen, reichen die bestehenden Schranken des Urheberrechts nicht aus, um die Interessen von Wissenschaft und Bildung zu fördern. Gegen einen Ausbau der Schranken zugunsten der Allgemeinheit ist erbitterter Widerstand zu erwarten bzw. angekündigt.
Open Access etwa mit CC-Lizenzen ist dagegen heute schon möglich und sinnvoll!
Carlson vergleicht Äpfel mit Birnen. Die freiwillige Entscheidung von Urhebern, auf bestimmte Urheberrechte zugunsten der Allgemeinheit zu verzichten, und die gesetzlichen Einschränkungen des Urheberrechts zugunsten der Allgemeinheit sollte man nicht gegeneinander ausspielen.
Carlsons Beitrag enthält Fehler und Missverständnisse.
Man sollte die Berliner Erklärung immer nach der offiziellen englischen Fassung zitieren, denn die deutsche Übersetzung ist fehlerhaft.
Die Berliner Erklärung enthält keinen Tribut an das deutsche Urheberpersönlichkeitsrecht, weil sie diesbezüglich mit dem Bethesda Statement übereinstimmt.
Es ist ein Missverständnis, dass die Berliner Erklärung in irgendeiner Weise ein "Autor zahlt"-Modell voraussetzt. (Peter Suber hat wieder und wieder klargestellt, dass dieses Modell nur eines von mehreren ist.)
OA-Publikationen sind nicht "gemeinfrei" (Public Domain). Man sollte eigentlich verstanden haben, was gemeinfrei bedeutet, bevor man einen solchen Aufsatz veröffentlicht.
Carlson verkennt, dass "dank" strikter EU-Vorgaben bzw. internationaler Abkommen, die den verhängnisvollen 3-Stufen-Test zuungunsten der Allgemeinheit vorsehen, die Handlungsmöglichkeiten des deutschen Gesetzgebers, die Schrankenbestimmungen auszuweiten, allzusehr beschränken.
Open Access vermittelt den unmittelbaren Zugang zu Forschungsergebnissen. Fair use öffnet keine einzige kostenpflichtige Datenbank. Inwieweit die Schranken des Urheberrechts durch vertragliche Abmachungen zwischen Datenbankanbieter und Nutzer aufgehoben werden können, ist umstritten. Das Urheberrecht erlaubt, einen heruntergeladenen Aufsatz einem befreundeten Wissenschaftler zukommen zu lassen - aber die Nutzungsbedingungen der Datenbanken sehen so etwas nicht vor.
Carlson irrt, wenn er annimmt, der Staat werde keine flächendeckende Repositorien-Infrastruktur finanzieren. Zum einen sind Bibliothekare an Dokumentenservern auch unabhängig von OA (z.B. für Digitalisate) interessiert, zum anderen ist seit langem ein universelles Repositorium des Internetarchivs angekündigt (aber leider noch fern der Realisierung).
Wie unter http://www.urheberrechtsbuendnis.de nachzulesen, reichen die bestehenden Schranken des Urheberrechts nicht aus, um die Interessen von Wissenschaft und Bildung zu fördern. Gegen einen Ausbau der Schranken zugunsten der Allgemeinheit ist erbitterter Widerstand zu erwarten bzw. angekündigt.
Open Access etwa mit CC-Lizenzen ist dagegen heute schon möglich und sinnvoll!
KlausGraf - am Mittwoch, 24. Mai 2006, 22:40 - Rubrik: Open Access