Nachdem der Brief des 2. Vorsitzenden des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine http://www.gesamtverein.de/ , Prof. Dr. Heinz-Günther Borck (ehemaliger Leiter des Landeshauptarchivs Koblenz) an den Oberbürgermeister von Stralsund vom 8. November 2012 ohne Antwort (oder auch nur Eingangsbestätigung) blieb, hat er sich an das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern und die Landtagspräsidentin gewandt. Seinen Brief darf ich nun mit seiner Zustimmung dokumentieren.
An den Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund
Herrn Dr. Alexander Badrow
Verkauf von Beständen der Archivbibliothek
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
den Vorstand des Gesamtvereins der Deutschen Geschichts- und
Altertumsvereine, der als Dachverband von Vereinen, Kommissionen und Instituten über 150 000 Mitglieder vertritt, haben Beschwerden über den Umgang der Stadt Stralsund mit ihrem Kulturgut erreicht.
Dem Vernehmen nach sollen wertvolle Buchbestände des Stadtarchivs Stralsund, die auf Grund der städtischen Archivsatzung vom 14.11.2002 der Forschung zur Verfügung zu stellen (§ 2) und im übrigen unveräußerlich sind ( § 6 (1)), verkauft worden sein, was im direkten Gegensatz zu Art. 16(1) der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern stünde. Angesichts der aus Art. 5 GG abgeleiteten Bedeutung des Kulturstaatsprinzips, die vom Bundesverfassungsgericht immer wieder betont wurde (vgl.
zuletzt Beschluss des Ersten Senats vom 20. Juli 2010 - 1 BvR 748/06 - unter Randzf. 88), der in verschiedenen Landesverfassungen enthaltenen Bestimmungen zum Schutze der Denkmäler der Geschichte, aber auch der archivgesetzlichen Regelungen über die Unveräußerlichkeit des dort aufbewahrten Kulturgutes und der langjährigen politischen Diskussion über den Kulturgutschutz in Deutschland kann ich mir nicht vorstellen, dass in Stralsund leichthin über unersetzliches Kulturgut verfügt worden sein soll, und wäre Ihnen für eine zeitnahe Klarstellung des den Beschwerden zugrundeliegenden Sachverhalts dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund
An den Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund
Herrn Dr. Alexander Badrow
Verkauf von Beständen der Archivbibliothek
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
den Vorstand des Gesamtvereins der Deutschen Geschichts- und
Altertumsvereine, der als Dachverband von Vereinen, Kommissionen und Instituten über 150 000 Mitglieder vertritt, haben Beschwerden über den Umgang der Stadt Stralsund mit ihrem Kulturgut erreicht.
Dem Vernehmen nach sollen wertvolle Buchbestände des Stadtarchivs Stralsund, die auf Grund der städtischen Archivsatzung vom 14.11.2002 der Forschung zur Verfügung zu stellen (§ 2) und im übrigen unveräußerlich sind ( § 6 (1)), verkauft worden sein, was im direkten Gegensatz zu Art. 16(1) der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern stünde. Angesichts der aus Art. 5 GG abgeleiteten Bedeutung des Kulturstaatsprinzips, die vom Bundesverfassungsgericht immer wieder betont wurde (vgl.
zuletzt Beschluss des Ersten Senats vom 20. Juli 2010 - 1 BvR 748/06 - unter Randzf. 88), der in verschiedenen Landesverfassungen enthaltenen Bestimmungen zum Schutze der Denkmäler der Geschichte, aber auch der archivgesetzlichen Regelungen über die Unveräußerlichkeit des dort aufbewahrten Kulturgutes und der langjährigen politischen Diskussion über den Kulturgutschutz in Deutschland kann ich mir nicht vorstellen, dass in Stralsund leichthin über unersetzliches Kulturgut verfügt worden sein soll, und wäre Ihnen für eine zeitnahe Klarstellung des den Beschwerden zugrundeliegenden Sachverhalts dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund