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Wir sind weit davon entfernt, alle Fakten zur Causa Stralsund zu kennen, weil die Stadt Stralsund von Anfang an bestrebt war, die Affäre zu vertuschen und die Öffentlichkeit zu belügen. Die früher genannte Zahl von 5926 Bänden ist nach dem stellvertretenden Oberbürgermeister Albrecht in die Zahl 6210 zu korrigieren, also die Zahl der dem Antiquar Peter Hassold angebotenen Bände. Dass nur Drucke bis 1833 verkauft wurden, kann angesichts der vielen Angebote von aus Stralsund stammenden Drucke durch die Antiquariate aus der Zeit nach diesem Datum bereits heute als weitere dreiste Lüge eingeschätzt werden. Es muss alles ans Licht, und insbesondere müssen die Entscheidungsprozesse im Vorfeld der Sitzung des Hauptausschusses offengelegt werden!

Aber bereits jetzt sind einige vorläufige Schlussfolgerungen hinsichtlich der Verantwortung der Beteiligten möglich.

Die Archivleiterin, Dr. Regina Nehmzow

Unabhängig davon, ob auf sie im Vorfeld Druck ausgeübt wurde, Sparvorschläge zu machen, stellt sich die Preisgabe der Gymnasialbibliothek und anderer Drucke aus den als Ganzes kostbaren Bücherbeständen der Stadt Stralsund als katastrophale fachliche Fehlbeurteilung dar. Personelle Konsequenzen sind aus meiner Sicht unumgänglich, ein Neuanfang des Archivs ohne Frau Nehmzow, die sicher als Historikerin in der Stadtverwaltung auch anders eingesetzt werden kann, ist geboten.

Angeblich kam die Idee für die Verkäufe aus dem Archiv, also von ihr. Sie hat jedenfalls auf Nachfragen in der nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses bejaht, dass der Bestand für die Stadt Stralsund unbedeutend sei. Damit trägt sie die archivfachliche Verantwortung für einen ungeheuerlichen Kulturgutfrevel, der zu Recht sowohl von Experten als auch von Bürgerinnen und Bürgern massiv kritisiert wird.

Der Oberbürgermeister Badrow und sein Stellvertreter Albrecht

Beide müssen die politische Verantwortung dafür tragen, dass sie der Stadt und ihrem Ansehen schweren Schaden zugefügt haben. Es ist eine unverzeihliche Instinktlosigkeit, dass die Brisanz des Verkaufs nicht erkannt wurde und dass man nicht juristisch und fachlich genau geprüft hat, was die Vorschläge des Stadtarchivs tatsächlich zu bedeuten hatten. Sie brauchen keine Fachkenntnisse zu haben, müssen aber merken, wenn Alarmglocken in Sachen Kulturgut schrillen. Daher müssen beide ihren Hut nehmen.

Nicht zu vergessen: Die durch den Schimmelalarm ans Licht gekommenen inakzeptablen Versäumnisse im Stadtarchiv Stralsund sind von ihnen zu vertreten. Sie haben durch Vernachlässigung des Stadtarchivs offenbar ein Klima geschaffen, in dem der Vandalismus gedeihen konnte.

Ob sie sich auch strafbar gemacht haben, wird die Staatsanwaltschaft prüfen müssen.

Die 9 Gremiumsmitglieder des Stralsunder Hauptausschusses

Sie müssen sich vorwerfen lassen, als Kontrollorgan voll und ganz versagt zu haben. Es war schon inakzeptabel, den Vorgang in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln und in einem Ausschuss statt in der gesamten Bürgerschaft. Ebenso wie die Stadtverwaltung hätten sie den Sprengsatz erkennen müssen, der sich in dem rasch abgehandelten Tagesordnungspunkt verbarg.

Auch hier gilt: Unwissen schützt vor Strafe nicht.

Der Antiquar Peter Hassold

Wer einen Bestand dieser Güte erwirbt, kann sich nicht herausreden, er habe von nichts gewusst. Das "Handbuch der historischen Buchbestände", in dem sich jeder online über die Stralsunder Archivbibliothek und ihren Teilbestand, die Gymnasialbibliothek unterrichten kann, ist ein Standardwerk auch für Antiquare. Aber es ist nicht das erste Mal, dass dieses halbseidene Gewerbe nichts davon wissen will, welche Kulturgut-Frevel es begeht.

Weitere Beteiligte

Fachliche Netze haben versagt. Die Stadt Stralsund und ihr Stadtarchiv waren nicht hinreichend integriert, als dass durch frühzeitige Kommunikationsprozesse der Tabubruch gar nicht erst denkbar geworden wäre. Das gilt für das Archivwesen, das Bibliothekswesen und die Kooperation der Kommunen untereinander und mit den Stellen des Landes.

Der Aufschrei ist groß und das zu Recht. Aber nur wenn Rahmenbedingungen (auch rechtlicher Natur) geschaffen werden, die dergleichen künftig verhindern, ist man vor einer Wiederholung gefeit.

Nachher ist man immer klüger. Aber es ist mir völlig unverständlich, dass niemand von den Verantwortlichen erkannt hat, dass die Entscheidung eine rote Linie überschreitet und direkt auf ein Minenfeld führt. Wer Achtung und Respekt vor dem traditionellen Kulturgut in dieser Weise vermissen lässt, ist nichts anderes als ein Ignorant und Banause.

Belege:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund
MNowak meinte am 2012/11/16 06:34:
Um weiteren Schaden vom Stadtarchiv und der Stadt Stralsund abzuwenden, muss die Archivleiterin entlassen oder auf einen unbedeutenden Arbeitsplatz ohne Verantwortung versetzt werden und der Oberbürgermeister zurücktreten. Das sind die zwei Hauptschuldigen und Hauptverantwortlichen und müssen alle Konsequenzen tragen. 
gast (Gast) meinte am 2012/11/16 07:35:
Sehr geehrter Herr Graf,

bevor Sie weiter die Hansestadt Stralsund und ihre Angestellten angreifen, wäre es angemessen, abzuwarten, was die von der Hansestadt Stralsund eingesetzten Gutachter zur Thematik "Verkauf von Teilen der Gymnasialbibliothek" ans Licht bringt. 
EduardSchiffel (Gast) meinte am 2012/11/16 08:09:
Kernaussage
"Wir sind weit davon entfernt, alle Fakten zur Causa Stralsund zu kennen" - damit erübrigen sich alle weiteren Ausführungen, die letztlich nur unbewiesende Behauptungen, Unterstellungen, persönliche Wertung und in der Sache unsachlich wie anmaßend und in Teilen falsche Verdächtigungen darstellen - wie im Übrigen nahezu alles was an "Aufklärung" zu ominösen "Causa Stralsund" auf Archivalia zu lesen ist. Archivalia betreibt nicht Aufklärung, sondern ist Plattform des persönlichen Feldzugs des Admins mit den einfachsten Mitteln: Denunziation und Rufmord!

Keine Ihrer rechtlichen Behauptungen sind bisher bewiesen. Das Veräußerungsverbot entspringt einer persönlichen Einschätzung Ihrerseits. Ach stop, ich vergaß, dass Sie neben im Historiker natürlich autodidaktisch auch juristischer Experte auf allen Rechtsgebieten sind...

Kleiner Tipp Hr. Dr. Graf, auch wenn Archivalia in dieser Beziehung bekanntermaßen vernunft- wie rechtsfreier Raum ist. Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung - auch für KG, der gern Richter und Staatsanwalt in Personalunion spielt...

Egal wie Innenministerium und Gutachter urteilen - Sie werden nur die Verurteilung akzeptieren und das sagt eigentlich schon alles. 
EduardSchiffel (Gast) meinte am 2012/11/16 08:11:
Kernaussage
"Wir sind weit davon entfernt, alle Fakten zur Causa Stralsund zu kennen" - damit erübrigen sich alle weiteren Ausführungen, die letztlich nur unbewiesende Behauptungen, Unterstellungen, persönliche Wertung und in der Sache unsachlich wie anmaßend und in Teilen falsche Verdächtigungen darstellen - wie im Übrigen nahezu alles was an "Aufklärung" zu ominösen "Causa Stralsund" auf Archivalia zu lesen ist. Archivalia betreibt nicht Aufklärung, sondern ist Plattform des persönlichen Feldzugs des Admins mit den einfachsten Mitteln: Denunziation und Rufmord!

Keine Ihrer rechtlichen Behauptungen sind bisher bewiesen. Das Veräußerungsverbot entspringt einer persönlichen Einschätzung Ihrerseits. Ach stop, ich vergaß, dass Sie neben im Historiker natürlich autodidaktisch auch juristischer Experte auf allen Rechtsgebieten sind...

Kleiner Tipp Hr. Dr. Graf, auch wenn Archivalia in dieser Beziehung bekanntermaßen vernunft- wie rechtsfreier Raum ist. Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung - auch für KG, der gern Richter und Staatsanwalt in Personalunion spielt...

Egal wie Innenministerium und Gutachter urteilen - Sie werden nur die Verurteilung akzeptieren und das sagt eigentlich schon alles. 
RobertRöeder (Gast) antwortete am 2012/11/16 09:48:
@Herr Schiffel
Auch wenn Herrn Grafs Auftreten manchmal etwas martialisch anmutet und sich ab und zu im Ton vergreift, so möchte ich doch anmerken, dass er es war, der diese unhaltbarer Stralsunder Sache in der Archiv- und Bibliotheksszene bekannt gemacht hat. Sie sollten ihm daher eher danken anstatt von Unschuldsvermutung fasseln. 
EduardSchiffel (Gast) antwortete am 2012/11/16 10:03:
Von Unschuldsvermutung faseln...
das sagt eigentlich schon alles und diskreditiert Sie als ernstzunehmenden Kommentator - wie im übrigen die beispiel- wie bislang haltlose Kampagne.

Dankbarkeit für Ausführungen, die letztlich nur unbewiesende Behauptungen, Unterstellungen, persönliche Wertung und in der Sache unsachlich wie anmaßend und in Teilen falsche Verdächtigungen darstellen - da mangelt es mir an Naivität.

Ich korrigiere mich gern, sobald es ein unabhängiges juristisches Gutachten und in der Folge Urteil gibt, dass den Rechtsbruch zweifelsfrei nachweist - bis dahin, bleibe ich auf dem Boden der Verfassung (und Vernunft)! 
KlausGraf antwortete am 2012/11/16 10:42:
Anonymer Wirrkopf
Eduard schiffel ist offenkundig ein Pseudonym, das hier von Anfang der causa an unqualifiziertes trötet. 
Gast (Gast) antwortete am 2012/11/16 10:53:
Ich vermute übrigens...
... dass Eduard Schiffel identisch mit Thorsten ist. 
ladislaus (Gast) antwortete am 2012/11/16 11:01:
Da ansonsten in den bislang veröffentlichten nichtanonymen Stellungnahmen wirklich niemand einen Zweifel daran hatte, dass Graf zumindest in der groben Richtung richtig liegt, muss es sich bei dem "Schiffel" wohl um eine Person aus dem in diesem Blogartikel genannten Personenkreis oder aus deren Umfeld handeln. Es wäre interessant zu erfahren, wer da aus dem Archiv, der Stadtpolitik oder auch dem Antiquariatsbereich derartigen Mist verzapft. 
EduardSchiffel (Gast) antwortete am 2012/11/16 12:23:
So viel Ehre
habe ich gar nicht verdient. Schon gar nicht von Andreas P. der auch gern unter Pseudonym arbeitet oder Ladislaus?

Ich gebe zu es ist ein Pseudonym, anders lassen sich auf Archivalia kritische Dinge nicht ansprechen - dank der souveränen Moderation von KG. Aber nein, ich bin weder Mitarbeiter der Stadt Stralsund oder dort wohnhaft, noch Antiquar etc. etc. Ich bin nur eine Person, die der Hetzjagd widerspricht.

Damit bin ich bei KG natürlich wahlweise Wirrkopf oder unwissend etc. aber das Niveau kennt man ja. 
hck (Gast) antwortete am 2012/11/16 14:18:
Pseudonym
Pseudonym scheint zu passen: Maler einer Kulturgutvernichtung:
http://www.freunde-skd.de/data/images/Freunde_SKD/LatMag004_Erwerbung.jpg
SCNR 
Hase (Gast) meinte am 2012/11/16 11:27:
Immer mit der Ruhe
Bevor man vollmundig Rücktrittsforderungen herausposaunt, sollte man vielleicht wirklich erstmal den Pulverdampf sich verziehen lassen. Und was diese ganzen Bestrafungsphantasien angeht: die Stadt Stralsund ist als Kommune natürlich berechtigt, ihre Vermögenswerte gegen Bares zu veräußern, wie es ihr beliebt, ob das nun eine Immobilie oder Archivgut ist. Man mag das nicht schön finden, aber strafrechtlich dürfte da wirklich wenig zu holen sein - auch wenn es den einen oder anderen mit seinen Rachegelüsten nicht befriedigen mag. 
hck (Gast) antwortete am 2012/11/16 13:49:
Ääääääääääähm
Ähem, hat Ihres Erachtens die Stadt Stralsund NICHT gegen eine eigene Satzung verstoßen?

Selbst die Stadt Stralsund das nicht getan haben sollte: Glauben Sie der erzielte Preis habe große Chancen bei Überprüfung durch Rechnungshof o.dgl. für angemessen befunden zu werden?

Selbst falls Sie beide Fragen mit "ja" beantworten sollten: Wenn die Stadt Stralsund all ihre Vermögenswerte gegen Bares veräußert hätte (um in Ihrer Diktion zu bleiben): gäbe es dann Ihres Erachtens die Stadt Stralsund immer noch, oder nicht nur eine identitätslose Gebietskörperschaft gleichen Namens? Falls ersteres: warum?

Sind Sie Anarchist oder Mitglied der Tea party? 
Hase (Gast) meinte am 2012/11/16 11:30:
PS:
Und fast süß finde ich die Vorstellung, dass wegen so etwas ein Oberbürgermeister zurücktreten müsse oder tatsächlich würde. Das heißt nun wahrlich, archivarische Belange und Erwartungen etwas zu hoch hängen. 
KlausGraf antwortete am 2012/11/16 11:33:
Süß oder nicht
Da ich ja nun doch mehr Ahnung von diesen Dingen habe als der Kommentarmob: Seit ich die Szene in Deutschland beobachte, also seit 1994, ist das ein besonders gravierender Fall von Kulturgutschändung. 
EduardSchiffel (Gast) antwortete am 2012/11/16 13:42:
Ach ja ich vergaß,
dass Sie ein allwissender Universalgelehrter sind, ein verkanntes Genie, das sein Dasein auf Archivalia und im Hochschularchiv der RWHTH fristet. Entschuldigen Sie meinen Frevel, meine Blasphemie. Ich bitte um Absolution. 
MOtt meinte am 2012/11/16 12:13:
Entscheidend
ist in dem obigen Artikel doch die wesentliche und wichtige Schlussfolgerung: "Fachliche Netze haben versagt. Die Stadt Stralsund und ihr Stadtarchiv waren nicht hinreichend integriert, als dass durch frühzeitige Kommunikationsprozesse der Tabubruch gar nicht erst denkbar geworden wäre. Das gilt für das Archivwesen, das Bibliothekswesen und die Kooperation der Kommunen untereinander und mit den Stellen des Landes." Da muss man m.E. ansetzen, um solche Katastrophen in Zukunft zu vermeiden. Viele Gemeinden sind in Finanznöten und werden vermutlich damit liebäugeln, " altes schimmliges Papier" das auch noch Erhaltungskosten verursacht, zu verhökern. Und da müssten sich die beteiligten Institutionen und Berufe an einen Tisch setzen und besprechen, wie man so etwas verhindern kann. 
 

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