Zu http://archiv.twoday.net/stories/233327898/
Änstlichkeit und Trägheit sollte uns nicht davon abhalten, Aaron Swartz posthum dadurch zu ehren, dass wir unsere Publikationen Open Access ins Netz stellen.
1. Darf ich das?
Anders als Aaron Swartz, der mit einer völlig übertriebenen Anklage überzogen wurde (die karrieregeile Staatsanwältin Ortiz forderte bis zu 35 Jahre Gefängnis mit dem dümmlichen Argument "Diebstahl ist Diebstahl"), braucht niemand etwas Schlimmes zu befürchten. Vielfach ist es völlig legal, ohne Zustimmung desAutors Verlags einen [eigenen] Beitrag ins Netz zustellen, siehe meine "Rechtsfragen" (2012):
http://archiv.twoday.net/stories/197330649/
Und auch wenn es nicht legal ist, so ist es doch legitim.
Derzeit gibt es keine Anhaltspunkte, dass Verlage juristisch gegen Autoren vorgehen, die ihre Arbeiten Open Access zugänglich machen.
Im Zweifel: Für Open Access!
2. Welches Format?
Wer keine Zeit hat, das Original zu scannen und mit OCR zu versehen, kann die eigene Endversion als E-Text ins Netz stellen. Oder beide mit Querverweis aufeinander.
3. Wo unterbringen?
Mit Blick auf die Langzeitarchivierung und die Sichtbarkeit z.B. in BASE ist ein Repositorum die beste Wahl. Wer an keines angeschlossen ist, kann Qucosa nehmen, siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=qucosa
Aber auch wer die eigene Homepage, Mendeley, Academia.edu,, Scribd usw. wählt, nützt der Wissenschaft.
Änstlichkeit und Trägheit sollte uns nicht davon abhalten, Aaron Swartz posthum dadurch zu ehren, dass wir unsere Publikationen Open Access ins Netz stellen.
1. Darf ich das?
Anders als Aaron Swartz, der mit einer völlig übertriebenen Anklage überzogen wurde (die karrieregeile Staatsanwältin Ortiz forderte bis zu 35 Jahre Gefängnis mit dem dümmlichen Argument "Diebstahl ist Diebstahl"), braucht niemand etwas Schlimmes zu befürchten. Vielfach ist es völlig legal, ohne Zustimmung des
http://archiv.twoday.net/stories/197330649/
Und auch wenn es nicht legal ist, so ist es doch legitim.
Derzeit gibt es keine Anhaltspunkte, dass Verlage juristisch gegen Autoren vorgehen, die ihre Arbeiten Open Access zugänglich machen.
Im Zweifel: Für Open Access!
2. Welches Format?
Wer keine Zeit hat, das Original zu scannen und mit OCR zu versehen, kann die eigene Endversion als E-Text ins Netz stellen. Oder beide mit Querverweis aufeinander.
3. Wo unterbringen?
Mit Blick auf die Langzeitarchivierung und die Sichtbarkeit z.B. in BASE ist ein Repositorum die beste Wahl. Wer an keines angeschlossen ist, kann Qucosa nehmen, siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=qucosa
Aber auch wer die eigene Homepage, Mendeley, Academia.edu,, Scribd usw. wählt, nützt der Wissenschaft.
KlausGraf - am Sonntag, 13. Januar 2013, 20:04 - Rubrik: Open Access
Schwarz (Gast) meinte am 2013/01/13 22:02:
Wessen Beiträge?
Eben: eigene Beiträge. Aber er hat mit fremden Beiträgen hantiert, als wären es seine eigenen, und dafür hatte er keine Legitimation ; da ist jede Anerkennung fehl am Platze. Da habe ich wenig Mitleid; außerdem hätte er sich über die möglichen Konsequenzen durchaus im klaren sein können, intelligent genug war er ja. Da muss man jetzt keine Legende vom armen verfolgten Swartz stricken. Und "Diebstahl ist Diebstahl" ist nicht dümmlich, sondern richtig; allerdings auch banal.
Gast (Gast) antwortete am 2013/01/14 00:42:
Beiträge für alle!
Nein, Aaron Swartz hat die JSTOR-Artikel heruntergeladen, die ansonsten frei gewesen wären. Das ist so wie Bücher aus der Bibliothek ausleihen. Dazu braucht man keine besondere Legitimation, der ungehinderte Zugang und die Verbreitung von Information ist Menschenrecht, wie es auch in der amerikanischen Verfassung steht.In den Tod getrieben wurde er durch eine fanatische US-Staatsanwaltschaft, die 50 Jahre Haft forderte, und das MIT, das sich von ihm letztlich distanzierte.
http://rememberaaronsw.tumblr.com/post/40372208044/official-statement-from-the-family-and-partner-of-aaron
http://unhandled.com/2013/01/12/the-truth-about-aaron-swartzs-crime/
Unfug (Gast) antwortete am 2013/01/14 09:28:
Das ist Unfug: Swartz hat nicht '' mit fremden Beiträgen hantiert, als wären es seine eigenen'' (also sie als seine ausgegeben, sie übersetzt, bearbeitet, veröffentlicht, sonstwas), sondern er hat mit ihnen hantiert, als säße er in einer Bibliothek. Sein Ziel war nicht einmal die "Befreiung" der Dateien im Sinne einer freien Veröffentlichung, sondern ein legitimes wissenschaftliches (nämlich eine Statistik zu erstellen, wer was wie gefördert hat).
Eberhard R. Hilf (Gast) antwortete am 2013/01/14 10:22:
Open Access für wissenschaftliche Informationen
Zu erwägen wäre --ich bin kein Jurist -- die US-Staatsanwalt zu verklagen, weil sie das wissenschaftliche Arbeiten mit (von den Autoren gewollt) öffentlich zugänglichen wissenschaftlichen Arbeiten zu behindern trachtete.Wissenschaftliche Arbeiten sind zu allermeist vom Staat finanziert mit dem implizierten Auftrag, das Wissen zu mehren - das Wissen der wissenschaftlichen welt, der Öffentlichkeit also.
Swarts hat allenfalls technisch 'inconsiderate' (siehe 'unhandled'-Zitat) gehandelt, wenn er das MIT-Netz vorübergehend durch Massen-downloads blockiert hat. Das hätte er durch Blockweises Runterladen mit Pausen verhindern können.
Die konsequenteste Realisierung des freien Zugangs zu wissenschaftlichem Wissen ("Voluntary Public Good VPG") ist der frühe Aufruf von Odlyzko, jeder wissenschaftliche Autor solle explizit den Leser ermutigen, das Papier herunterzuladen und wieder selbst auf seinen Servern zu posten, durch diese Schneeball-artige Vervielfältigung wird zugleich das Langzeitarchivieren unterstützt, - je interessanter der Artikel je mehr Kopien gibt es auf dem Netz. http://www.dtc.umn.edu/õdlyzko/doc/tragic.loss.txt und .../doc/complete.html
KlausGraf antwortete am 2013/01/14 10:44:
Odlyzko-URL
http://www.dtc.umn.edu/~odlyzko/doc/tragic.loss.txt