Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/96989939/
"Bei allem partnerschaftlichen Verhältnis zwischen Kirche und Staat lassen sich manche Konflikte nur vor Gericht klären", teilte der Sprecher der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Joachim Schmidt, am Freitag in Frankfurt mit. Dabei ist der eigentliche Gegenpart der Kirche nicht das Land, sondern Wolfgang Ernst Fürst zu Ysenburg und Büdingen.
Er steht an der Spitze einer über 700 Jahre alten Stiftung, über die das Grafengeschlecht seither das Kirchenvermögen in Büdingen (Wetterau) verwaltet. Schon seit längerem erhebt die Kirche den Vorwurf gegen den Adeligen, er gehe anders als seine Vorfahren nicht korrekt mit der Stiftung um. Am Freitag sprach sie von "merkwürdigen Finanzmachenschaften". Schon früher stand der Vorwurf im Raum, er nutze die Stiftung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eher für sich und nicht im Sinne der Kirche. Ein Anwalt der Stiftung wies diese Darstellung zurück.
Kirche: Land hat Aufsicht vernachlässigt
Die Klage der Kirche richtet sich nun aber gegen das Land, weil das Regierungspräsidium Darmstadt die Stiftung beaufsichtigt und ihre Satzungen genehmigt. Eingereicht wurde die Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt. Die aktuelle Satzung hätte nie genehmigt werden dürfen, weil sie Rechte der Kirche verletze, beschrieb die Kirche ihren Standpunkt. Die Stiftung sei der Sache nach eine kirchliche und keine private Stiftung.
Die EKHN wirft dem Land vor, dass die Satzung der "Präsenz zu Büdingen" keine interne Kontrolle vorsehen und die Aufsicht ihre Pflichten nicht wahrnehmen würde. Bei der Genehmigung der Stiftungssatzung hatte das Regierungspräsidium Darmstadt laut EKHN auf eine Zustimmung der evangelischen Kirche verzichtet.
Regierungspräsidium leitet Anhörung ein
Das Regierungspräsidium Darmstadt bestätigte den Eingang der Kirchenklage. Die Stiftungsaufsicht habe eine Anhörung eingeleitet, um rechtliche Schritte zur Abberufung des Fürsten als Stiftungsvorstand zu erörtern, sagte die Sprecherin Nicole Ohly-Müller. Hintergrund ist das Geschäft des Fürsten, der den verwahrlosten Hinterhof des unbewohnbaren Schlosses Eisenhammer in Brachttal (Main-Kinzig-Kreis) an die von ihm verwaltete Stiftung für 145.896,60 Euro verkaufte. Der Kaufpreis habe über dem vom Gutachter unmittelbar davor ermittelten Verkehrswert gelegen, hieß es.
Mitte 2012 hatte die Kirche bereits dem hr erklärt, es flössen immer weniger Gelder in den Stiftungszweck - den Erhalt der Marien- und der Remiguskirche, zweier Pfarrhäuser und eines Friedhofes. Der Fürst sagte dem hr-fernsehen damals, seine Geschäfte gingen niemanden etwas an.
http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36090&key=standard_document_47201901
"Bei allem partnerschaftlichen Verhältnis zwischen Kirche und Staat lassen sich manche Konflikte nur vor Gericht klären", teilte der Sprecher der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Joachim Schmidt, am Freitag in Frankfurt mit. Dabei ist der eigentliche Gegenpart der Kirche nicht das Land, sondern Wolfgang Ernst Fürst zu Ysenburg und Büdingen.
Er steht an der Spitze einer über 700 Jahre alten Stiftung, über die das Grafengeschlecht seither das Kirchenvermögen in Büdingen (Wetterau) verwaltet. Schon seit längerem erhebt die Kirche den Vorwurf gegen den Adeligen, er gehe anders als seine Vorfahren nicht korrekt mit der Stiftung um. Am Freitag sprach sie von "merkwürdigen Finanzmachenschaften". Schon früher stand der Vorwurf im Raum, er nutze die Stiftung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eher für sich und nicht im Sinne der Kirche. Ein Anwalt der Stiftung wies diese Darstellung zurück.
Kirche: Land hat Aufsicht vernachlässigt
Die Klage der Kirche richtet sich nun aber gegen das Land, weil das Regierungspräsidium Darmstadt die Stiftung beaufsichtigt und ihre Satzungen genehmigt. Eingereicht wurde die Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt. Die aktuelle Satzung hätte nie genehmigt werden dürfen, weil sie Rechte der Kirche verletze, beschrieb die Kirche ihren Standpunkt. Die Stiftung sei der Sache nach eine kirchliche und keine private Stiftung.
Die EKHN wirft dem Land vor, dass die Satzung der "Präsenz zu Büdingen" keine interne Kontrolle vorsehen und die Aufsicht ihre Pflichten nicht wahrnehmen würde. Bei der Genehmigung der Stiftungssatzung hatte das Regierungspräsidium Darmstadt laut EKHN auf eine Zustimmung der evangelischen Kirche verzichtet.
Regierungspräsidium leitet Anhörung ein
Das Regierungspräsidium Darmstadt bestätigte den Eingang der Kirchenklage. Die Stiftungsaufsicht habe eine Anhörung eingeleitet, um rechtliche Schritte zur Abberufung des Fürsten als Stiftungsvorstand zu erörtern, sagte die Sprecherin Nicole Ohly-Müller. Hintergrund ist das Geschäft des Fürsten, der den verwahrlosten Hinterhof des unbewohnbaren Schlosses Eisenhammer in Brachttal (Main-Kinzig-Kreis) an die von ihm verwaltete Stiftung für 145.896,60 Euro verkaufte. Der Kaufpreis habe über dem vom Gutachter unmittelbar davor ermittelten Verkehrswert gelegen, hieß es.
Mitte 2012 hatte die Kirche bereits dem hr erklärt, es flössen immer weniger Gelder in den Stiftungszweck - den Erhalt der Marien- und der Remiguskirche, zweier Pfarrhäuser und eines Friedhofes. Der Fürst sagte dem hr-fernsehen damals, seine Geschäfte gingen niemanden etwas an.
http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36090&key=standard_document_47201901