Die Burgerbibliothek Bern teilt in Bezug auf meinen erneuten Antrag zu
http://www.e-codices.unifr.ch/en/call-for-collaboration
mit:
"Vielen Dank für Ihren Digitalisierungsvorschlag betreffend Thomas Fincks medizinisches Vademecum (Burgerbibliothek Bern, Cod. A 28). Aufgrund des vielfältigen und für die Medizingeschichte bedeutsamen Inhalts der Handschrift sowie der Tatsache, dass das bedeutende Oeuvre Fincks bislang viel zu wenig gewürdigt wurde, ist Ihr Anliegen durchaus berechtigt. Es wäre tatsächlich zu begrüssen, wenn die Handschrift online verfügbar wäre.
Doch leider erlauben es uns die Umstände derzeit nicht, Ihrem Antrag stattzugeben und die Handschrift ins Programm von e-codices aufzunehmen. Lassen Sie mich dies kurz erläutern: Die Burgerbibliothek Bern besitzt zahlreiche international bedeutende Handschriften aus karolingischer Zeit, die von der Forschung rege nachgefragt werden. Infolge der häufigen Benutzung weisen mittlerweile vor allem die illuminierten Exemplare zum Teil massive Schäden auf, die eine rigorose Einschränkung erforderlich machen. Aus diesem Grund hat sich die Burgerbibliothek vor zwei Jahren entschlossen, eine Politik der ‚Schutzdigitalisierung‘ durch e-codices zu verfolgen, so dass die Originale nur noch in Ausnahmefällen konsultiert werden müssen. Aufgrund unserer begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen können wir von dieser Politik derzeit nicht abweichen und frühneuzeitliche, nicht illuminierte Handschriften in unser Digitalisierungsprogramm aufnehmen."
Ich finde es nicht in Ordnung, wenn solche allgemeinen Vorbehalte nicht von vornherein bei der Ausschreibung transparent gemacht werden. Ich habe einfach meinen seinerzeitigen Antrag nochmals wiederholt, aber jemand anderes hätte durchaus einige Stunden in einen völlig nutzlosen Antrag investieren können. Es ist von der Bibliothek auch ein wenig kühn, die autographe Handschrift Fincks, der 1523 starb, als frühneuzeitlich abzuwerten.
Am 5. Januar 2010 hatte die Absage gelautet:
"Sie haben uns am 3. Juli 2009 einen Antrag für die Digitalisierung der Berner Handschrift (Burgerbibliothek, Cod. A 28) geschickt.
Wie wir Ihnen schon in einem Rundmail vom 29. Juli 2009 mitgeteilt haben, hat uns das Echo unseres "call for collaboration" überrascht. Bis heute sind insgesamt 145 Handschriften vorgeschlagen worden. Wir bekamen Anträge von über fünfzig Wissenschaftlern aus 14 Ländern.
Ausserdem konnten wir das neue Projektjahr und damit auch das Teilprojekt "call for collaboration" dank der weiteren Unterstützung der Mellon Foundation und E-lib.ch und neuerdings auch der Unterstützung der Niarchos Foundation finanzieren.
Wir müssen Ihnen nun mitteilen, dass wir Ihnen sehr interessanten Antrag leider nicht in die Planung des nächsten Jahrs aufnehmen können. Der Grund ist nicht etwa die Bedeutung Ihres Projekts oder die Bedeutung der Handschrift. Intensive Gespräche mit der Burgerbibliothek haben ergeben, dass die Zeit für eine digitale Präsentation von Handschriften aus dieser wichtigen Bibliothek noch nicht reif ist.
Die Tatsache jedoch, dass allein für diesen "call for collaboration" innert eines Monats 16 vollständige Anträge eingereicht worden sind, wurde von der Bibliotheksleitung durchaus mit Interesse zur Kenntnis genommen. Seitdem haben weitere Gespräche stattgefunden und mit etwas Geduld scheint es uns nicht unmöglich, nächstens einen wichtigen Schritt weiterzukommen.
Ich bitte Sie also um Nachsicht und etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüssen.
Christoph Flüeler"
http://www.e-codices.unifr.ch/en/call-for-collaboration
mit:
"Vielen Dank für Ihren Digitalisierungsvorschlag betreffend Thomas Fincks medizinisches Vademecum (Burgerbibliothek Bern, Cod. A 28). Aufgrund des vielfältigen und für die Medizingeschichte bedeutsamen Inhalts der Handschrift sowie der Tatsache, dass das bedeutende Oeuvre Fincks bislang viel zu wenig gewürdigt wurde, ist Ihr Anliegen durchaus berechtigt. Es wäre tatsächlich zu begrüssen, wenn die Handschrift online verfügbar wäre.
Doch leider erlauben es uns die Umstände derzeit nicht, Ihrem Antrag stattzugeben und die Handschrift ins Programm von e-codices aufzunehmen. Lassen Sie mich dies kurz erläutern: Die Burgerbibliothek Bern besitzt zahlreiche international bedeutende Handschriften aus karolingischer Zeit, die von der Forschung rege nachgefragt werden. Infolge der häufigen Benutzung weisen mittlerweile vor allem die illuminierten Exemplare zum Teil massive Schäden auf, die eine rigorose Einschränkung erforderlich machen. Aus diesem Grund hat sich die Burgerbibliothek vor zwei Jahren entschlossen, eine Politik der ‚Schutzdigitalisierung‘ durch e-codices zu verfolgen, so dass die Originale nur noch in Ausnahmefällen konsultiert werden müssen. Aufgrund unserer begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen können wir von dieser Politik derzeit nicht abweichen und frühneuzeitliche, nicht illuminierte Handschriften in unser Digitalisierungsprogramm aufnehmen."
Ich finde es nicht in Ordnung, wenn solche allgemeinen Vorbehalte nicht von vornherein bei der Ausschreibung transparent gemacht werden. Ich habe einfach meinen seinerzeitigen Antrag nochmals wiederholt, aber jemand anderes hätte durchaus einige Stunden in einen völlig nutzlosen Antrag investieren können. Es ist von der Bibliothek auch ein wenig kühn, die autographe Handschrift Fincks, der 1523 starb, als frühneuzeitlich abzuwerten.
Am 5. Januar 2010 hatte die Absage gelautet:
"Sie haben uns am 3. Juli 2009 einen Antrag für die Digitalisierung der Berner Handschrift (Burgerbibliothek, Cod. A 28) geschickt.
Wie wir Ihnen schon in einem Rundmail vom 29. Juli 2009 mitgeteilt haben, hat uns das Echo unseres "call for collaboration" überrascht. Bis heute sind insgesamt 145 Handschriften vorgeschlagen worden. Wir bekamen Anträge von über fünfzig Wissenschaftlern aus 14 Ländern.
Ausserdem konnten wir das neue Projektjahr und damit auch das Teilprojekt "call for collaboration" dank der weiteren Unterstützung der Mellon Foundation und E-lib.ch und neuerdings auch der Unterstützung der Niarchos Foundation finanzieren.
Wir müssen Ihnen nun mitteilen, dass wir Ihnen sehr interessanten Antrag leider nicht in die Planung des nächsten Jahrs aufnehmen können. Der Grund ist nicht etwa die Bedeutung Ihres Projekts oder die Bedeutung der Handschrift. Intensive Gespräche mit der Burgerbibliothek haben ergeben, dass die Zeit für eine digitale Präsentation von Handschriften aus dieser wichtigen Bibliothek noch nicht reif ist.
Die Tatsache jedoch, dass allein für diesen "call for collaboration" innert eines Monats 16 vollständige Anträge eingereicht worden sind, wurde von der Bibliotheksleitung durchaus mit Interesse zur Kenntnis genommen. Seitdem haben weitere Gespräche stattgefunden und mit etwas Geduld scheint es uns nicht unmöglich, nächstens einen wichtigen Schritt weiterzukommen.
Ich bitte Sie also um Nachsicht und etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüssen.
Christoph Flüeler"
KlausGraf - am Dienstag, 12. Februar 2013, 18:09 - Rubrik: Kodikologie