Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
Seit Januar 2011 wird die Forschung zu Zwangsarbeit, Holocaust und Widerstand in Berlin-Neukölln durch den Internationalen Suchdienst in Bad Arolsen blockiert. In willkürlicher Auslegung der Benutzerordnung verweigert der Suchdienst die Anfertigung und Herausgabe von Kopien, die für eine Auswertung notwendig sind.

Der Suchdienst hatte vergangenes Jahr in Archivalia (https://archiv.twoday.net/stories/11430012/) geschrieben, der ITS sei eine "Institution nach internationalem Recht" und es bliebe "jedem Nutzer, der sich ungerecht behandelt fühlen sollte, unbenommen, an das 'Governing Body' (den Internationalen Ausschuss) oder an das 'Managing Body' (das Internationale Komitee vom Roten Kreuz in Genf) zu appellieren."

Also habe ich mich an den Internationalen Ausschuss gewandt. Dies sind Regierungsvertreter aus 11 Nationen (Belgien, Frankreich, Bundesrepublik Deutschland, Griechenland, Israel, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Großbritannien, USA). Ich bat die Ausschussmitglieder - soweit ich sie ausfindig machen konnte - sowie den Ausschussvorsitzenden, Herrn Servais aus dem Brüsseler Außenministerium, dafür zu sorgen,
"dass sich auch der ITS an die in der Benutzerregelung bzw. Gebührenordnung vorgegebenen Regeln hält. Nur so kann dem Eindruck entgegen gearbeitet werden, dass der ITS unter Missachtung der selbst aufgestellten Regeln und unter willkürlicher Umdefinierung von Fachbegriffen die Forschung zu Zwangsarbeit und anderen Verbrechen im Nationalsozialismus behindert."

Der Ausschuss tagte Ende Mai in Brüssel. Ich wurde darüber informiert:
"Auf der Sitzung ... wurde Ihr Anliegen (keine Beschränkung bei der
Anfertigung von Ablichtungen aus den Dokumenten) erörtert. ... Im Ergebnis wurde beschlossen, die Frage im Rahmen einer Arbeitsgruppe von Archivexperten einer vertieften Betrachtung zu unterziehen. Dies soll möglichst bis Ende 2011 geschehen. In der Zwischenzeit wird es bei der bisherigen Regelung in der Benutzerordnung verbleiben."


Hier haben die versammelten Diplomaten durch ein gezieltes Missverständnis mein Anliegen abgebügelt, denn es ging mir nicht um eine Neuregelung der Benutzerordnung, sondern einfach nur um deren Einhaltung durch den Suchdienst.

Der Internationale Ausschuss hat es also abgelehnt, sich für die Einhaltung der eigenen Regeln durch den ITS einzusetzen und sieht offensichtlich auch keine Veranlassung, sich darum zu kümmern. Es ist zu vermuten, dass der ITS dort zumindest seine Bestandsdefinition (https://archiv.twoday.net/stories/25481910/) zur Sprache gebracht haben muss, die nichts anderes besagt als "Wir pfeifen darauf, was der allgemeine Sprachgebrauch, die Wissenschaft und Archivterminologie darunter versteht, wir basteln uns unsere eigene Definition nach Gusto zurecht." Diese Definition erlaubt dem ITS generell die beliebige Verweigerung von Kopien und damit die Blockade der Forschung, die mit Kopien arbeitet.

Wenn ich beides zusammenführe: Einerseits die Definitionshoheit des ITS über das, was man in Kopien herausgeben möchte, andererseits die Beschlusslage des Internationalen Ausschusses, so bedeutet dies:
Der Internationale Ausschuss hat in Brüssel dem ITS die Vollmacht gegeben, nach Belieben die Auswertung von Archivalien des Suchdienstes zu verhindern. Damit hat er einen Schlussstrich unter die vom ITS ohnehin nicht gewünschte Öffnung für die Forschung gezogen.

Wenn man einige Jahre lang hoffen durfte, die Forschung zu den Verbrechen des Dritten Reiches werde durch die Öffnung des Suchdienstes voranschreiten, so macht der Brüsseler Schlussstrich viele dieser Hoffnungen zunichte.
 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma