Text via
http://blog.die-linke.de/digitalelinke/referentenentwurf-zur-urheberrechtsreform-verwaiste-werke-zweitveroffentlichungsrecht/
=
http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/Ref.Entwurf.pdf
Inakzeptabel:
Zweitveröffentlichung nur zweiter Klasse für das Format der Manuskriptfassung (kein Verlagslayout)
Keine Jahrbücher, was die meisten Veröffentlichungen in der Landesgeschichte ausgrenzt (soll nur für mindestens 2mal jährlich erscheinende Periodika gelten)
Verwaiste Werke: Regelung für unveröffentlichte Werke ungenügend
Update: Stellungnahme von Kuhlen
http://www.iuwis.de/blog/ein-referentenentwurf-f%C3%BCr-das-zweitverwertungsrecht-aber-wohl-noch-kein-ende-der-debatte
http://blog.die-linke.de/digitalelinke/referentenentwurf-zur-urheberrechtsreform-verwaiste-werke-zweitveroffentlichungsrecht/
=
http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/Ref.Entwurf.pdf
Inakzeptabel:
Zweitveröffentlichung nur zweiter Klasse für das Format der Manuskriptfassung (kein Verlagslayout)
Keine Jahrbücher, was die meisten Veröffentlichungen in der Landesgeschichte ausgrenzt (soll nur für mindestens 2mal jährlich erscheinende Periodika gelten)
Verwaiste Werke: Regelung für unveröffentlichte Werke ungenügend
Update: Stellungnahme von Kuhlen
http://www.iuwis.de/blog/ein-referentenentwurf-f%C3%BCr-das-zweitverwertungsrecht-aber-wohl-noch-kein-ende-der-debatte
KlausGraf - am Donnerstag, 21. Februar 2013, 22:07 - Rubrik: Archivrecht
Peter Marteau (Gast) meinte am 2013/02/22 11:49:
Manuskriptversion
Mal abgesehen davon, daß der Passus hoffentlich eh komplett gestrichen wird, allein weil es mit dem Zitieren dann schwierig wird: Was ist denn mit Texten, die der Autor dem Verlag schon quasi fertig gesetzt liefert? Muß man die dann nachträglich in eine niemals vorhanden gewesene Manuskript-Version verwandeln?