Aus der FAZ von morgen Samstag 30.09.2006, Nr. 228 / Seite 39:
Die baden-württembergische Landesregierung hat zu dem gestern in dieser Zeitung veröffentlichten Beitrag des Heidelberger Rechtswissenschaftlers Reinhard Mußgnug Stellung genommen und eingestanden, daß ihr Gutachten vorliegen, denen zufolge das Land im Streit mit dem badischen Fürstenhaus eine entschieden stärkere Rechtsposition einnehmen könnte, als sie die Regierung Oettinger bislang öffentlich vertreten hat. Mußgnug ist der Auffassung, die Kunstsammlungen des Fürstenhauses seien mit der Abdankung des letzten Großherzogs in Staatsbesitz übergegangen. Die Landesregierung teilte nun mit, Mußgnugs Rechtsauffassung entspreche einem Gutachten aus dem Jahr 1967, das von dem Heidelberger Rechtswissenschaftler Siegfried Reicke stamme. Unter Ministerpräsident Filbinger habe die Landesregierung 1976 versucht, auf der Grundlage dieses Rechtsstandpunktes eine Einigung mit dem Haus Baden zu erzielen; das sei jedoch nicht gelungen, weil die Fürstenfamilie es abgelehnt habe. rso.
Wenn die Fürstenfamilie nicht will, tanzt das Land gern nach ihrer Pfeife und sucht sich willfährigere Gutachter.
Nochmals zum Mitschreiben: Verschiedentlich wird in Presseveröffentlichungen der Bestand der Hof- und Landesbibliothek dem Domäneneigentum, das uneingeschränkt dem Großherzog zustand, zugewiesen. Das Domäneneigentum ging aber durch das von mir nachgewiesene Gesetz von 1919 (der Vertrag mit dem ehemaligen Großherzog) ins Landeseigentum über.
http://archiv.twoday.net/stories/2708484/
Zur Causa siehe dieses Weblog passim.
Die baden-württembergische Landesregierung hat zu dem gestern in dieser Zeitung veröffentlichten Beitrag des Heidelberger Rechtswissenschaftlers Reinhard Mußgnug Stellung genommen und eingestanden, daß ihr Gutachten vorliegen, denen zufolge das Land im Streit mit dem badischen Fürstenhaus eine entschieden stärkere Rechtsposition einnehmen könnte, als sie die Regierung Oettinger bislang öffentlich vertreten hat. Mußgnug ist der Auffassung, die Kunstsammlungen des Fürstenhauses seien mit der Abdankung des letzten Großherzogs in Staatsbesitz übergegangen. Die Landesregierung teilte nun mit, Mußgnugs Rechtsauffassung entspreche einem Gutachten aus dem Jahr 1967, das von dem Heidelberger Rechtswissenschaftler Siegfried Reicke stamme. Unter Ministerpräsident Filbinger habe die Landesregierung 1976 versucht, auf der Grundlage dieses Rechtsstandpunktes eine Einigung mit dem Haus Baden zu erzielen; das sei jedoch nicht gelungen, weil die Fürstenfamilie es abgelehnt habe. rso.
Wenn die Fürstenfamilie nicht will, tanzt das Land gern nach ihrer Pfeife und sucht sich willfährigere Gutachter.
Nochmals zum Mitschreiben: Verschiedentlich wird in Presseveröffentlichungen der Bestand der Hof- und Landesbibliothek dem Domäneneigentum, das uneingeschränkt dem Großherzog zustand, zugewiesen. Das Domäneneigentum ging aber durch das von mir nachgewiesene Gesetz von 1919 (der Vertrag mit dem ehemaligen Großherzog) ins Landeseigentum über.
http://archiv.twoday.net/stories/2708484/
Zur Causa siehe dieses Weblog passim.
KlausGraf - am Freitag, 29. September 2006, 21:12 - Rubrik: Archivrecht
Ladislaus meinte am 2006/09/30 16:33:
Als in Ungarn herauskam, dass die Regierung das Volk wissentlich und vorsätzlich angelogen hat, gab es Demonstrationen und Straßenschlachten...