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http://www.icom-deutschland.de/docs/positionspapier.pdf (2004)

Provenienzzusammenhänge werden an keiner Stelle angesprochen.
FeliNo meinte am 2006/09/30 11:49:
Dafür wird aber eindeutig gesagt, dass bei "Ausgliederungen" von "Sammlungsgut" mit einem Versicherungswert von über 250.000 Euro (und um derartiges dürfte es sich in Karlsruhe zum Beispiel ja wohl handeln, wenn ein Markt-Erlös von 70 Millionen angestrebt wird) eine "große Kommission" zu bilden ist, und wenn man sich deren in dem Papier avisierte Zusammensetzung einmal ansieht, wird klar, dass eine derartige "Ausgliederung" offenbar als nationale Angelegenheit gewertet wird und keinesfalls als irgendeine Ländle-Sache behandelt werden kann. 
 

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