Pressemitteilung
Berlin, 02.10.2006
Sektion IV (Wissenschaftliche Universalbibliotheken) des Deutschen
Bibliotheksverbandes (DBV)
zum beabsichtigten Verkauf eines Teils der Handschriften der
Badischen Landesbibliothek Karlsruhe
Die Sektion IV (Wissenschaftliche Universalbibliotheken) des Deutschen
Bibliotheksverbandes (DBV) reagiert mit völligem Unverständnis und großer
Empörung auf die bekannt gewordenen Pläne des Landes Baden-Württemberg, einen
Großteil der Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe zum Kauf
freizugeben.
Die mit öffentlichen Mitteln erschlossenen Handschriften gehören zum kulturellen Erbe nicht
nur des badischen Landesteils oder des Bundeslandes Baden-Württemberg, sondern überhaupt
zum Erbe Deutschlands und darüber hinaus des christlichen Abendlandes und seiner
literarischen und kunsthistorischen Überlieferung im Mittelalter.
Ihr Verkauf an private Sammler hätte zur Konsequenz, dass sie der Forschung und der
interessierten Öffentlichkeit für immer entzogen würden. Darüber hinaus würden mit dieser
Entscheidung historisch gewachsene Sammlungen unwiderruflich zerstört und der Stellung
der Badischen Landesbibliothek als überregional bedeutsamer Forschungseinrichtung
nachhaltiger Schaden zugefügt.
Mit besonderer Bitterkeit vermerkt die Sektion IV des DBV, dass Herr Ministerpräsident
Oettinger sich zwar zur Erhaltung des „Museumsstandortes Karlsruhe“ bekennt, die
Sammlungen des Badischen Landesmuseums bzw. der Kunsthalle Karlsruhe folglich nicht zur
Entschädigung der markgräflich-badischen Ansprüche verwendet werden sollen, ein
entsprechendes Bekenntnis zu den wertvollen badischen Bibliotheksbeständen aber fehlt.
Die Sektion IV des Deutschen Bibliotheksverbandes fordert das Land Baden-Württemberg
nachdrücklich auf, von den nur wenig durchdachten, eines Kulturstaates absolut unwürdigen
Verkaufsplänen Abstand zu nehmen, sich mit dem Haus Baden auf einem rechtlich
einwandfreien Weg anderweitig zu einigen, den gesamten Handschriftenbestand der
Badischen Landesbibliothek als kulturelles Erbe des Landes Baden-Württemberg
anzuerkennen und sich zu dessen dauerhafter Bewahrung in öffentlicher Hand zu
verpflichten.
Gez.: Werner Stephan, Vorsitzender der Sektion IV, Wissenschaftliche Universalbibliotheken
im Deutschen Bibliotheksverband
Kontakt: Deutscher Bibliotheksverband e.V., Sektion IV
Herr Werner Stephan, Direktor der Universitätsbibliothek Stuttgart
Telefon: 0711 685-82222
Fax: 0711 685-350
E-Mail: stephan@ub.uni-stuttgart.de
Berlin, 02.10.2006
Sektion IV (Wissenschaftliche Universalbibliotheken) des Deutschen
Bibliotheksverbandes (DBV)
zum beabsichtigten Verkauf eines Teils der Handschriften der
Badischen Landesbibliothek Karlsruhe
Die Sektion IV (Wissenschaftliche Universalbibliotheken) des Deutschen
Bibliotheksverbandes (DBV) reagiert mit völligem Unverständnis und großer
Empörung auf die bekannt gewordenen Pläne des Landes Baden-Württemberg, einen
Großteil der Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe zum Kauf
freizugeben.
Die mit öffentlichen Mitteln erschlossenen Handschriften gehören zum kulturellen Erbe nicht
nur des badischen Landesteils oder des Bundeslandes Baden-Württemberg, sondern überhaupt
zum Erbe Deutschlands und darüber hinaus des christlichen Abendlandes und seiner
literarischen und kunsthistorischen Überlieferung im Mittelalter.
Ihr Verkauf an private Sammler hätte zur Konsequenz, dass sie der Forschung und der
interessierten Öffentlichkeit für immer entzogen würden. Darüber hinaus würden mit dieser
Entscheidung historisch gewachsene Sammlungen unwiderruflich zerstört und der Stellung
der Badischen Landesbibliothek als überregional bedeutsamer Forschungseinrichtung
nachhaltiger Schaden zugefügt.
Mit besonderer Bitterkeit vermerkt die Sektion IV des DBV, dass Herr Ministerpräsident
Oettinger sich zwar zur Erhaltung des „Museumsstandortes Karlsruhe“ bekennt, die
Sammlungen des Badischen Landesmuseums bzw. der Kunsthalle Karlsruhe folglich nicht zur
Entschädigung der markgräflich-badischen Ansprüche verwendet werden sollen, ein
entsprechendes Bekenntnis zu den wertvollen badischen Bibliotheksbeständen aber fehlt.
Die Sektion IV des Deutschen Bibliotheksverbandes fordert das Land Baden-Württemberg
nachdrücklich auf, von den nur wenig durchdachten, eines Kulturstaates absolut unwürdigen
Verkaufsplänen Abstand zu nehmen, sich mit dem Haus Baden auf einem rechtlich
einwandfreien Weg anderweitig zu einigen, den gesamten Handschriftenbestand der
Badischen Landesbibliothek als kulturelles Erbe des Landes Baden-Württemberg
anzuerkennen und sich zu dessen dauerhafter Bewahrung in öffentlicher Hand zu
verpflichten.
Gez.: Werner Stephan, Vorsitzender der Sektion IV, Wissenschaftliche Universalbibliotheken
im Deutschen Bibliotheksverband
Kontakt: Deutscher Bibliotheksverband e.V., Sektion IV
Herr Werner Stephan, Direktor der Universitätsbibliothek Stuttgart
Telefon: 0711 685-82222
Fax: 0711 685-350
E-Mail: stephan@ub.uni-stuttgart.de