http://www.hdm-stuttgart.de/bi/bi_news/Stellungnahme_BLB-Handschriften.pdf
Studiengang Bibliotheks- und Informationsmanagement
Pressemitteilung / Offener Brief vom 5.10.2006
Verkauf der Handschriftenbestände der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe
Lehrende und Studierende des Studiengangs Bibliotheks- und Informationsmanagement an der Hochschule der Medien in Stuttgart sind bestürzt über die Pläne der Landesregierung, den Kern der einzigartigen Handschriftenbestände der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe auf dem freien Markt zu verkaufen.
Schwere Verluste bei Bibliotheksbeständen assoziiert man gemeinhin mit Kriegen und Ka-tastrophen: 1623 wurde beispielsweise die Bibliotheca Palatina als Kriegsbeute von Heidelberg nach Rom geschafft, 1870 brannte die Bibliothek von Straßburg im deutsch-französischen Krieg nahezu vollständig ab, im Jahr 2004 schockierte eine verheerende Brandkatastrophe an der Weimarer Herzogin Anna Amalia Bibliothek die ganze Welt. Die Bestände der Badischen Landesbibliothek wurden im Zweiten Weltkrieg bei einem Luftangriff vollständig zerstört – verschont blieben nur die Zimelien, die man glücklicherweise rechtzeitig ausgelagert hatte. Dass diese nun in Friedenszeiten und auf Initiative der Landesregierung in alle Winde zerstreut werden sollen, übersteigt unsere Vorstellungskraft.
Als besonders bedrückend empfinden wir es, dass die Handschriften offenbar in erster Linie als schlichte Wertobjekte betrachtet werden, die bei Bedarf zu Geld gemacht werden können. Ungleich größer als ein eventuell zu erlösender Kaufpreis ist jedoch der immaterielle Wert der Sammlung. Sie stellt ein einzigartiges Zeugnis mittelalterlicher, vor allem klösterlicher Kultur, Kunst- und Geistesgeschichte dar, das in seiner Dichte einmalig ist und in seiner Bedeutung weit über Baden hinausreicht. Als Sachwalter eines solchen Schatzes steht das Land Baden-Württemberg nicht nur gegenüber seinen eigenen Bürgern in der Verantwortung, sondern auch gegenüber Wissenschaftlern und Kulturschaffenden im In- und Ausland. Diese erwarten zu Recht, dass der Sammlungszusammenhang gewahrt wird und die Handschriften für die Nachwelt geschützt und für die Forschung nutzbar bleiben.
Zu bedenken ist aber auch: Die Attraktivität eines Standortes bemisst sich nicht nur nach seinem wirtschaftlichen Potential. Hinzu kommen etwa gesellschaftliche Faktoren, die Qualität und Intaktheit der natürlichen Umwelt und das Klima, in dem sich Wissenschaft und Kultur entfalten können. Zu letzterem gehört auch eine verlässliche Pflege des kulturellen Erbes und eine glaubwürdige Politik beim Umgang mit Kulturgütern von Weltrang: Es kann nicht sein, dass in einem wirtschaftsstarken Bundesland wie Baden-Württemberg Kulturgüter unterschiedlicher Ausprägung – schriftliche und bildliche Überlieferungszeugen auf der einen Seite, Baudenkmäler und museale Objekte auf der anderen – sozusagen gegeneinander ‘ausgespielt’ werden.
Die Reaktionen renommierter Persönlichkeiten aus dem In- und Ausland auf die Verkaufspläne der Landesregierung lassen befürchten, dass unserem Land bereits jetzt ein erheblicher Imageschaden entstanden ist. Dieser wird zu handfesten Nachteilen für den Kultur- und Wissenschaftsbetrieb führen: Im Wettbewerb der Hochschulen um die ‘besten Köpfe’, beim Einwerben von Sponsorengeldern, bei Kooperationen mit ausländischen Partnern und vielem anderem mehr. Um weiteren Schaden für das Kulturland und den Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg abzuwenden, ist deshalb eine sofortige Garantie der Landesregierung für den dauerhaften Erhalt der Handschriftensammlung an der Badischen Landesbibliothek unabdingbar.
Die Landesregierung beruft sich bei ihren Plänen auf ungeklärte Eigentumsverhältnisse. Dabei ist jedoch in Betracht zu ziehen, dass die öffentliche Hand für den Erhalt, die Erschließung und Benutzbarkeit der Handschriften erhebliche Mittel aufgewendet hat, die gegen etwaige Ansprüche des Hauses Baden aufzurechnen wären: Allein die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat die Katalogisierung der Handschriften mit rund 1,5 Millionen Euro gefördert (natürlich unter der Prämisse, dass diese dauerhaft für Wissenschaft und Forschung zur Verfügung stehen). Dazu kommen die laufenden Sach- und Personalkosten an der Badischen Landesbibliothek (für Tresorlagerung, Restaurierungskosten, Beantwortung von Anfragen etc.), die sich über die Jahrzehnte zu einer beträchtlichen Höhe summiert haben.
Im Übrigens sei daran erinnert, dass es sich bei der Handschriftensammlung zum großen Teil um Säkularisationsgut – also enteigneten kirchlichen Besitz – handelt. Über Recht und Unrecht der Säkularisation, bei der umfangreiche klösterliche Bücherschätze in die Bestände der staatlichen Bibliotheken eingegliedert wurden, wird auch heute noch intensiv diskutiert. Typischerweise wird dabei argumentiert, dass die Säkularisation dem Schutz des kulturellen Erbes faktisch genützt habe, weil die enteigneten Bücher an den öffentlichen Bibliotheken professioneller betreut und besser erhalten wurden, als dies an den Klöstern möglich gewesen wäre. In der Konsequenz ergibt sich daraus auch heute noch eine besondere Verantwortung des Landes für das Säkularisationsgut. Auch aus diesem Grund wäre ein Verkauf von Spitzenstücken aus ehemals klösterlichem Besitz völlig inakzeptabel.
Wir sind davon überzeugt, dass es möglich ist, andere Weg des Ausgleichs mit dem Haus Baden zu finden – ohne schädliche Eingriffe in das kulturelle Erbe unseres Landes. Wir rufen deshalb die Landesregierung von Baden-Württemberg dazu auf, vom Verkauf der badischen Handschriften abzusehen und sich intensiv um eine andere Lösung für die Erhaltung von Schloss Salem zu bemühen.
Professorinnen und Professoren sowie Studierende des Studiengangs Bibliotheks- und Informationsmanagement der Hochschule der Medien Stuttgart
Namentlich unterzeichnet von:
Prof. Dr. Gudrun Calov
Prof. Dr. Martin Götz
Prof. Markus Hennies
Prof. Bernward Hoffmann
Prof. Bernhard Hütter
Prof. Dr. Wolfgang Krueger
Prof. Susanne Krüger
Prof. Margarete Payer
Prof. Inge Simon
Prof. Dr. Richard Stang
Prof. Dr. Peter Vodosek
Prof. Cornelia Vonhof
Ulrich Wesser M.A.
BR Heidrun Wiesenmüller M.A.
Studiengang Bibliotheks- und Informationsmanagement
Pressemitteilung / Offener Brief vom 5.10.2006
Verkauf der Handschriftenbestände der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe
Lehrende und Studierende des Studiengangs Bibliotheks- und Informationsmanagement an der Hochschule der Medien in Stuttgart sind bestürzt über die Pläne der Landesregierung, den Kern der einzigartigen Handschriftenbestände der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe auf dem freien Markt zu verkaufen.
Schwere Verluste bei Bibliotheksbeständen assoziiert man gemeinhin mit Kriegen und Ka-tastrophen: 1623 wurde beispielsweise die Bibliotheca Palatina als Kriegsbeute von Heidelberg nach Rom geschafft, 1870 brannte die Bibliothek von Straßburg im deutsch-französischen Krieg nahezu vollständig ab, im Jahr 2004 schockierte eine verheerende Brandkatastrophe an der Weimarer Herzogin Anna Amalia Bibliothek die ganze Welt. Die Bestände der Badischen Landesbibliothek wurden im Zweiten Weltkrieg bei einem Luftangriff vollständig zerstört – verschont blieben nur die Zimelien, die man glücklicherweise rechtzeitig ausgelagert hatte. Dass diese nun in Friedenszeiten und auf Initiative der Landesregierung in alle Winde zerstreut werden sollen, übersteigt unsere Vorstellungskraft.
Als besonders bedrückend empfinden wir es, dass die Handschriften offenbar in erster Linie als schlichte Wertobjekte betrachtet werden, die bei Bedarf zu Geld gemacht werden können. Ungleich größer als ein eventuell zu erlösender Kaufpreis ist jedoch der immaterielle Wert der Sammlung. Sie stellt ein einzigartiges Zeugnis mittelalterlicher, vor allem klösterlicher Kultur, Kunst- und Geistesgeschichte dar, das in seiner Dichte einmalig ist und in seiner Bedeutung weit über Baden hinausreicht. Als Sachwalter eines solchen Schatzes steht das Land Baden-Württemberg nicht nur gegenüber seinen eigenen Bürgern in der Verantwortung, sondern auch gegenüber Wissenschaftlern und Kulturschaffenden im In- und Ausland. Diese erwarten zu Recht, dass der Sammlungszusammenhang gewahrt wird und die Handschriften für die Nachwelt geschützt und für die Forschung nutzbar bleiben.
Zu bedenken ist aber auch: Die Attraktivität eines Standortes bemisst sich nicht nur nach seinem wirtschaftlichen Potential. Hinzu kommen etwa gesellschaftliche Faktoren, die Qualität und Intaktheit der natürlichen Umwelt und das Klima, in dem sich Wissenschaft und Kultur entfalten können. Zu letzterem gehört auch eine verlässliche Pflege des kulturellen Erbes und eine glaubwürdige Politik beim Umgang mit Kulturgütern von Weltrang: Es kann nicht sein, dass in einem wirtschaftsstarken Bundesland wie Baden-Württemberg Kulturgüter unterschiedlicher Ausprägung – schriftliche und bildliche Überlieferungszeugen auf der einen Seite, Baudenkmäler und museale Objekte auf der anderen – sozusagen gegeneinander ‘ausgespielt’ werden.
Die Reaktionen renommierter Persönlichkeiten aus dem In- und Ausland auf die Verkaufspläne der Landesregierung lassen befürchten, dass unserem Land bereits jetzt ein erheblicher Imageschaden entstanden ist. Dieser wird zu handfesten Nachteilen für den Kultur- und Wissenschaftsbetrieb führen: Im Wettbewerb der Hochschulen um die ‘besten Köpfe’, beim Einwerben von Sponsorengeldern, bei Kooperationen mit ausländischen Partnern und vielem anderem mehr. Um weiteren Schaden für das Kulturland und den Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg abzuwenden, ist deshalb eine sofortige Garantie der Landesregierung für den dauerhaften Erhalt der Handschriftensammlung an der Badischen Landesbibliothek unabdingbar.
Die Landesregierung beruft sich bei ihren Plänen auf ungeklärte Eigentumsverhältnisse. Dabei ist jedoch in Betracht zu ziehen, dass die öffentliche Hand für den Erhalt, die Erschließung und Benutzbarkeit der Handschriften erhebliche Mittel aufgewendet hat, die gegen etwaige Ansprüche des Hauses Baden aufzurechnen wären: Allein die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat die Katalogisierung der Handschriften mit rund 1,5 Millionen Euro gefördert (natürlich unter der Prämisse, dass diese dauerhaft für Wissenschaft und Forschung zur Verfügung stehen). Dazu kommen die laufenden Sach- und Personalkosten an der Badischen Landesbibliothek (für Tresorlagerung, Restaurierungskosten, Beantwortung von Anfragen etc.), die sich über die Jahrzehnte zu einer beträchtlichen Höhe summiert haben.
Im Übrigens sei daran erinnert, dass es sich bei der Handschriftensammlung zum großen Teil um Säkularisationsgut – also enteigneten kirchlichen Besitz – handelt. Über Recht und Unrecht der Säkularisation, bei der umfangreiche klösterliche Bücherschätze in die Bestände der staatlichen Bibliotheken eingegliedert wurden, wird auch heute noch intensiv diskutiert. Typischerweise wird dabei argumentiert, dass die Säkularisation dem Schutz des kulturellen Erbes faktisch genützt habe, weil die enteigneten Bücher an den öffentlichen Bibliotheken professioneller betreut und besser erhalten wurden, als dies an den Klöstern möglich gewesen wäre. In der Konsequenz ergibt sich daraus auch heute noch eine besondere Verantwortung des Landes für das Säkularisationsgut. Auch aus diesem Grund wäre ein Verkauf von Spitzenstücken aus ehemals klösterlichem Besitz völlig inakzeptabel.
Wir sind davon überzeugt, dass es möglich ist, andere Weg des Ausgleichs mit dem Haus Baden zu finden – ohne schädliche Eingriffe in das kulturelle Erbe unseres Landes. Wir rufen deshalb die Landesregierung von Baden-Württemberg dazu auf, vom Verkauf der badischen Handschriften abzusehen und sich intensiv um eine andere Lösung für die Erhaltung von Schloss Salem zu bemühen.
Professorinnen und Professoren sowie Studierende des Studiengangs Bibliotheks- und Informationsmanagement der Hochschule der Medien Stuttgart
Namentlich unterzeichnet von:
Prof. Dr. Gudrun Calov
Prof. Dr. Martin Götz
Prof. Markus Hennies
Prof. Bernward Hoffmann
Prof. Bernhard Hütter
Prof. Dr. Wolfgang Krueger
Prof. Susanne Krüger
Prof. Margarete Payer
Prof. Inge Simon
Prof. Dr. Richard Stang
Prof. Dr. Peter Vodosek
Prof. Cornelia Vonhof
Ulrich Wesser M.A.
BR Heidrun Wiesenmüller M.A.