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http://www.pforzheim.de/pls/portal/docs/PAGE/PRESSE/ARCHIV_PRESSEMITTEILUNGEN/PM_JAHR_2006/OKT_2006/REUCHLINSCHRIFTEN.PDF

STADT
PFORZHEIM

Pressemitteilung

Nach Gespräch mit Bernhard Prinz von Baden:
13.10.2006 / OB Augenstein: Reuchlin-Schriften werden vom Haus Baden als unverkäuflich
eingestuft
(stp/gs). Frohe Kunde aus dem Pforzheimer Rathaus: Die in der Badischen Landesbibliothek
in Karlsruhe verbliebenen Teile der Bibliothek von Johannes Reuchlin werden
als unverkäuflich eingestuft. Dies sicherte Bernhard Prinz von Baden Pforzheims Oberbürgermeisterin
Christel Augenstein nach einem Gespräch am Freitag zu. Das Haus
beabsichtige zum Erhalt des Schlosses Salem eine gemeinnützige Stiftung einzurichten,
deren Grundkapital 30 Millionen Euro betragen müsse. Zur Finanzierung solle gemeinsam
mit dem Land Vermögen umgeschichtet werden: „Als Grundprinzip wurde festgelegt,
dass nur Objekte, die von untergeordneter Bedeutung für das Land Baden seien,
zum Verkauf anstehen würden“, so Oberbürgermeisterin Christel Augenstein. „Bernhard
Prinz von Baden hat bekräftigt, dass sich die Stadt Pforzheim um den Erhalt der
Reuchlin-Schriften keine Sorgen machen müsse“, so die Pforzheimer Rathaus-Chefin.
Wertvolle Handschriften gesichert
Seit Wochen wird im Land Baden-Württemberg heftig über die Pläne der Landesregierung
diskutiert, einen großen Teil der Handschriften-Bestände der Badischen Landesbibliothek
zu veräußern. Bereits Ende September hatte Oberbürgermeisterin Christel
Augenstein an Seine Königliche Hoheit Bernhard Prinz von Baden und an Ministerpräsident
Günter H. Oettinger sorgenvolle Briefe geschrieben, die sich für den Erhalt der
Handschriften-Sammlung der Badischen Landesbibliothek nachdrücklich aussprachen.
Neben dem großen allgemeinen kulturellen Wert verwies Pforzheims Oberbürgermeisterin
auf die erhalten gebliebenen Teile der Bibliothek des in Pforzheim geborenen Humanisten
Johannes Reuchlin. Er hinterließ diese wertvolle Bibliothek dem Michaelstift
seiner Vaterstadt, nach der Reformation übersiedelte die Bibliothek zusammen mit dem
Badischen Hof nach Durlach. Von dort gelangten viele der wertvollen Handschriften
über die Markgräfliche Hofbibliothek in die Handschriftensammlung der Badischen
Landesbibliothek. Die Reuchlin-Handschriften stellen den größten, geschlossenen Teil
der Reuchlin-Bibliothek dar. Sie waren Bestandteil des „Reuchlin-Kollegs“. Es handelt
sich um 13 Folianten, also gebundene Werke aus dem Besitz von Reuchlin, die in hebräischer,
lateinischer und griechischer Sprache geschrieben sind. Die Handschriften
bildeten als Lektüre die Basis für die von Reuchlin selbst verfassten Bücher.
Nachdem die Reuchlin-Schriften nunmehr als „unverkäuflich“ eingestuft wurden, kann
in Pforzheim auch in anderer Hinsicht Entwarnung gegeben werden: „Wir können nunmehr
im Neubau Reuchlin-Kolleg an der Schlosskirche wie geplant die Handschriften
in digitaler Form zeigen“, freut sich die Oberbürgermeisterin. Bei einem Verkauf wäre
eine kurzfristige Ausleihe zur Digitalisierung wohl kaum möglich gewesen.
Michael Strohmayer


Mein Kommentar:

Unwürdige Ranschmeiße.

Hier wurde mit dem Nichtberechtigten gesprochen, denn der Anspruch des Hauses Baden auf diese Altbestände ist alles andere als wasserdicht. Die Entwidmung der öffentlichen Sachen ist nicht ohne weiteres möglich, ggf. müsste das Haus Baden entschädigt werden. Bei jeder Betrachtung, die Billigkeitsgesichtspunkte einfließen läßt, ist klar, dass die Reuchlin-Handschriften dem Landesherrn und nicht dem Fürsten als Privatmann gehörten.
 

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