Dass der Verein Gesellschaft Oberschwaben eher adelsaffin ist, sieht man schon an ihrer Jubelschau „Adel im Wandel“ in Sigmaringen. Dass sie gegen den Verkauf der Karlsruher Handschriften ist, ist da schon löblich. Und Juristen vom Range Mußgnug sind auch nicht häufig, also kann man den Kuhhandel Schloss Salem/Kunstschätze auch mal etwas schief für gutgemeint bewerten. Aber dass die Gesellschaft derart unkritisch und rein kirchturmpolitisch die Verlautbarungen der Landesregierung Oettinger zum Provenienzprinzip nachbetet, den Sammlungszusammenhang und den europäischen Maßstab nicht erkennt, und somit überhaupt den allüberall drohenden Kulturausverkauf im Lande noch lautstark mitträgt, halte ich für einen mittleren Skandal. (Es sei aber zugestanden, dass die Stellungnahme vom 29. September 2006 ist, als noch nicht alle, vor allem juristischen, Details öffentlich waren.)
Hier die Stellungnahme:
Stellungnahme der Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kultur e.V. zur aktuellen Diskussion um die Begründung einer Stiftung für den Erhalt des ehemaligen Klosters Salem und den Verkauf historischer Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe
Die Gesellschaft Oberschwaben hat mit Erleichterung zur Kenntnis genommen, dass die langjährige Rechtsunsicherheit zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Haus Baden um das Eigentumsrecht und die Verantwortung für verschiedene Kulturgüter bzw. über den Charakter der Zähringerstiftung einvernehmlich und dauerhaft beseitigt worden ist. Insbesondere begrüßt sie, dass eine Stiftung errichtet werden soll, die den Erhalt der ehemaligen Klosteranlage Salem als historisches Baudenkmal dauerhaft sichert. Das Zisterzienserkloster und spätere markgräfliche Schloss Salem ist eines der herausragenden Baudenkmäler des süddeutschen Raumes, dem sich die Aufmerksamkeit der staatlichen Kulturförderung ohne Einschränkung zuwenden muss.
Es hieße nun den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben, würde der Erfolg durch den Ausverkauf der derzeit in der Badischen Landesbibliothek aufbewahrten Handschriften erreicht. Insbesondere geht es um jene aus dem ehemaligen Kloster Reichenau, aber auch um andere, die in engem Zusammenhang mit der deutschen und südwestdeutschen Kulturgeschichte stehen. Sie sind Grunddokumente nicht nur schwäbischer, sondern europäischer Geistesgeschichte und müssen weiterhin der Forschung in Baden-Württemberg und darüber hinaus zur Verfügung stehen.
Die Bewahrung, Erschließung und öffentliche Nutzung wesentlicher baulicher wie archivalischer Kulturgüter als kulturelles Gedächtnis einer Gesellschaft sind Grundaufgaben jedes Staates. Nicht ohne Grund hat Ministerpräsident Oettinger in seiner ersten Regierungserklärung ausgeführt: „Kulturpolitik ist eine Pflichtaufgabe des Landes.“
Das ist wichtig und zukunftsweisend, weil es in der Geschichte auch schon anders war. So wurde durch die Säkularisation 1803 Jahrhunderte altes Kulturgut verschleudert und zur Handelsware, die über die ganze Welt verstreut ist. Das Land Baden-Württemberg hat mit seiner Großen Landesausstellung 2003 dieses Ereignisses gedacht und nimmt im Jahr 2006 zusammen mit der Gesellschaft Oberschwaben die Mediatisierung mit der Ausstellung „Adel im Wandel“ in den Blickpunkt. Vor diesem Hintergrund sollte es selbstverständlich sein, dass das den Klöstern entzogene Kulturgut, welches die Seele unserer Kulturlandschaft bildet und die Masse des Handschriftenbestandes der Badischen Landesbibliothek ausmacht, nicht nach 200 Jahren einer erneuten Säkularisation ausgesetzt wird.
Wir begrüßen daher, dass die Landesregierung zugesichert hat, nach Begutachtung durch eine Expertenkommission keine Handschriften zu veräußern, die aus Baden-Württemberg stammen oder die einen Bezug zur baden-württembergischen Geschichte haben. Dieses Prinzip darf in keinem Fall durchbrochen werden. Gleichzeitig bittet die Gesellschaft Oberschwaben die Landesregierung von Baden-Württemberg, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um sowohl durch die Bündelung staatlicher Finanzmittel, wozu insbesondere die Landesstiftung und die Lottogesellschaft gehören, als auch den Appell an potentielle private Sponsoren die benötigten 70 Millionen aufzubringen und einen Verkauf überhaupt zu verhindern.
Ravensburg, 29. September 2006
Für die Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kultur e.V.
Prof. Dr. Hans-Ulrich Rudolf, 1. Vorsitzender
Landrat Dirk Gaerte, 2. Vorsitzender
Hier die Stellungnahme:
Stellungnahme der Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kultur e.V. zur aktuellen Diskussion um die Begründung einer Stiftung für den Erhalt des ehemaligen Klosters Salem und den Verkauf historischer Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe
Die Gesellschaft Oberschwaben hat mit Erleichterung zur Kenntnis genommen, dass die langjährige Rechtsunsicherheit zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Haus Baden um das Eigentumsrecht und die Verantwortung für verschiedene Kulturgüter bzw. über den Charakter der Zähringerstiftung einvernehmlich und dauerhaft beseitigt worden ist. Insbesondere begrüßt sie, dass eine Stiftung errichtet werden soll, die den Erhalt der ehemaligen Klosteranlage Salem als historisches Baudenkmal dauerhaft sichert. Das Zisterzienserkloster und spätere markgräfliche Schloss Salem ist eines der herausragenden Baudenkmäler des süddeutschen Raumes, dem sich die Aufmerksamkeit der staatlichen Kulturförderung ohne Einschränkung zuwenden muss.
Es hieße nun den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben, würde der Erfolg durch den Ausverkauf der derzeit in der Badischen Landesbibliothek aufbewahrten Handschriften erreicht. Insbesondere geht es um jene aus dem ehemaligen Kloster Reichenau, aber auch um andere, die in engem Zusammenhang mit der deutschen und südwestdeutschen Kulturgeschichte stehen. Sie sind Grunddokumente nicht nur schwäbischer, sondern europäischer Geistesgeschichte und müssen weiterhin der Forschung in Baden-Württemberg und darüber hinaus zur Verfügung stehen.
Die Bewahrung, Erschließung und öffentliche Nutzung wesentlicher baulicher wie archivalischer Kulturgüter als kulturelles Gedächtnis einer Gesellschaft sind Grundaufgaben jedes Staates. Nicht ohne Grund hat Ministerpräsident Oettinger in seiner ersten Regierungserklärung ausgeführt: „Kulturpolitik ist eine Pflichtaufgabe des Landes.“
Das ist wichtig und zukunftsweisend, weil es in der Geschichte auch schon anders war. So wurde durch die Säkularisation 1803 Jahrhunderte altes Kulturgut verschleudert und zur Handelsware, die über die ganze Welt verstreut ist. Das Land Baden-Württemberg hat mit seiner Großen Landesausstellung 2003 dieses Ereignisses gedacht und nimmt im Jahr 2006 zusammen mit der Gesellschaft Oberschwaben die Mediatisierung mit der Ausstellung „Adel im Wandel“ in den Blickpunkt. Vor diesem Hintergrund sollte es selbstverständlich sein, dass das den Klöstern entzogene Kulturgut, welches die Seele unserer Kulturlandschaft bildet und die Masse des Handschriftenbestandes der Badischen Landesbibliothek ausmacht, nicht nach 200 Jahren einer erneuten Säkularisation ausgesetzt wird.
Wir begrüßen daher, dass die Landesregierung zugesichert hat, nach Begutachtung durch eine Expertenkommission keine Handschriften zu veräußern, die aus Baden-Württemberg stammen oder die einen Bezug zur baden-württembergischen Geschichte haben. Dieses Prinzip darf in keinem Fall durchbrochen werden. Gleichzeitig bittet die Gesellschaft Oberschwaben die Landesregierung von Baden-Württemberg, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um sowohl durch die Bündelung staatlicher Finanzmittel, wozu insbesondere die Landesstiftung und die Lottogesellschaft gehören, als auch den Appell an potentielle private Sponsoren die benötigten 70 Millionen aufzubringen und einen Verkauf überhaupt zu verhindern.
Ravensburg, 29. September 2006
Für die Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kultur e.V.
Prof. Dr. Hans-Ulrich Rudolf, 1. Vorsitzender
Landrat Dirk Gaerte, 2. Vorsitzender
Ladislaus - am Dienstag, 24. Oktober 2006, 20:24 - Rubrik: Kulturgut