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In der FAZ vom 4.10.2006, S. 8 schreibt Leser Dr. Peter Michael Ehrle, Direktor der BLB Karlsruhe:

Über die Berichterstattung der Frankfurter Allgemeinen zum Aktenfund von Professor Mertens ("Der Baldung-Grien-Code") habe ich mich sehr gefreut. Der Brief des Markgrafen Berthold von Baden (F.A.Z.-Feuilleton vom 2. Oktober) ist ein weiterer Beleg dafür, daß die Landesregierung von Baden-Württemberg unnötig Rechtspositionen des Landes preisgibt, um angeblich strittiges Eigentum zu erwerben, das nach Meinung von Experten in Wirklichkeit Staatseigentum ist. Die Kultureinrichtungen des Landes, zu denen auch die beiden Landesbibliotheken gezählt werden, sollen aus ihren Etats Mittel abgeben, deren Höhe im Falle der Badischen Landesbibliothek dazu führen könnte, daß die Erwerbung von wissenschaftlicher Literatur in den nächsten Jahren stark eingeschränkt werden müßte.

Auch der Kommentar "Mir gebbat nix!" ist äußerst treffsicher, mit einer Ausnahme: "Insofern müßte jetzt kein ermatteter, sondern ein Ruf wie Donnerhall durch Baden-Württemberg gehen, ausgestoßen von Museen, Bibliotheken, Literaturarchiven: ,Mir gebbat nix!' Und dieser Ruf müßte, wenn diese Kulturinstitutionen nur mannslaut genug wären, dem Ministerpräsidenten als Aufruhr-Schrei in den Ohren gellen." Diese Äußerung verkennt nicht nur, daß ich mich als Leiter der Badischen Landesbibliothek bis an die Grenzen des Dienstrechts für den Erhalt unserer Handschriften eingesetzt habe, sondern sie verkennt auch, daß die Direktoren der genannten Einrichtungen als Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes zur Loyalität gegenüber dem Dienstherrn und zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet sind. Vielleicht sollten endlich einmal das Beamtenrecht und das übrige öffentliche Dienstrecht an die Erfordernisse eines demokratischen Staatswesens angepaßt werden, statt die obrigkeitsstaatlichen Strukturen vergangener Zeiten zu perpetuieren.


Faksimile:
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2006/presse-faz061104.php
FeliNo meinte am 2006/11/06 17:12:
Verdeutlichung eines Dilemmas
Es ist mir ein Anliegen, Dr. Ehrles Forderung am Ende seines Briefs zu unterstreichen und zu verdeutlichen, was es heißt, "bis an die Grenzen des Dienstrechts" zu gehen: Die Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit einerseits und die Verpflichtung, für den Erhalt der fragilen Schätze Sorge zu tragen andererseits schafft in einem Fall wie der Causa Karlsruhe ein nicht lösbares Dilemma für den verantwortlichen Bibliothekar, denn wie du auch handelst, du handelst stets falsch. Ein solches Dilemma auszuhalten und dennoch zu agieren, stellt eine unzumutbare Belastung dar. Es ist zudem womöglich sehr naiv zu glauben, dass man in den einschlägigen Kreisen (z. B. des Handels) über dieses Dilemma nicht genauestens Bescheid weiß, und deshalb auch in Zukunft, sofern die Beamtenrechtler sich nicht besinnen, Attacken (von welcher Seite auch immer) auf die Kulturgut-Schätze in Staats- und Landeseigentum keineswegs auzuschließen sind. 
 

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