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Pressemitteilung vom 7.11.2006 der SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg (html, pdf)

Ute Vogt: „Das skandalöse Fehlverhalten der Landesregierung im Umgang mit Kulturgütern des Landes ist nur über einen Untersuchungsausschuss wirksam aufzuklären“

Die SPD-Landtagsfraktion hat am Nachmittag beschlossen, einen Untersuchungsausschuss nach Artikel 35 der Landesverfassung zum Ausverkauf landeseigener Kulturgüter durch die Landesregierung zu beantragen. Nach den Worten der SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzenden Ute Vogt lässt sich das skandalöse Fehlverhalten der Landesregierung nur noch über einen Untersuchungsausschuss wirksam aufklären. „Es ist ein unglaublicher Vorgang, wie leichtfertig die Landesregierung bereit war, Millionen von Euro für den Ankauf von Kunstwerken auszugeben, die dem Land schon seit Jahrzehnten gehören. Was der sozialdemokratische Kultusminister Adam Remmele vor nahezu 80 Jahren dem Land Baden an Kulturgütern gerettet hat, das hätte die Regierung Oettinger beinahe über Nacht verscherbelt.“

Bis zur Stunde weigere sich die Landesregierung, die Verantwortung für diesen einmaligen Vorgang zu übernehmen und der Öffentlichkeit gegenüber darüber Rechenschaft abzulegen. Stattdessen werde weiterhin vernebelt, Verantwortung geleugnet und der Schwarze Peter zwischen den betroffenen Ministerien hin und her geschoben.

Mit dem Untersuchungsausschuss, so Vogt, sollen Ursachen und Verantwortung für das Versagen der Landesregierung und der kompletten Administration in der Kulturpolitik aufgedeckt werden, um ähnliche Fälle für künftige Zeiten auszuschließen. Dabei müsse insbesondere geklärt werden, wie es dazu kommen konnte, dass die Landesregierung auf den Rat namhafter Wissenschaftler zur Klärung der Eigentumsrechte an den Kulturgütern verzichtete. Aufgeklärt werden müsse auch, ob der geplante Ausverkauf landeseigener Kulturgüter aus Gefälligkeit gegenüber dem Haus Baden zu Lasten der Vermögens- und Kulturwerte des Landes geschehen ist.

Die SPD-Fraktion wird in einer Arbeitsgruppe nun den Antrag für den Untersuchungsausschuss erarbeiten und dann im Parlament einbringen. Nach Artikel 35 der Landesverfassung hat der Landtag auf Antrag von einem Viertel seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen.

Helmut Zorell
Pressesprecher

Vgl. auch die Pressemitteilung vom 02.11.2006 der SPD-Landtagsfraktion,
Kulturgüter: Klärung der Eigentumsfrage unabdingbar (html, pdf)

Oettinger nach Historiker-Befund bis auf die Knochen blamiert

Ute Vogt: „Es ist erschütternd, wie schlampig und verantwortungslos der Ministerpräsident mit Vermögensinteressen des Landes umgeht“
(...) Vogt erneuerte die Forderung an die Landesregierung, dem Landtag unverzüglich eine Zusammenstellung vorzulegen über diejenigen Kunst- und Kulturgüter, die sich nach Auffassung der Landesregierung unstreitig im Eigentum des Hauses Baden befinden sowie eine Liste der Kunstwerke mit strittigen Eigentumsrechten. Es müsse verlässlich ausgeschlossen werden, dass mit Geldern des Landes über die Landesstiftung Kunstwerke gekauft werden, die ohnehin schon dem Land gehören. (...)
 

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