http://infobib.de/blog/2006/12/04/autograph-von-froberger-versteigert/
Für das neue Weblog infobib ein "Beispiel von Kulturgutverschleuderung".
Wieso ist das kein nationales Kulturgut?
"Der Band war bisher im europäischen Besitz (der Verkäufer möchte anonym bleiben) und trägt auf beiden Einbandseiten das Wappen des römisch-deutschen Kaisers Leopold I. Vermutlich wurde er von Froberger selbst gebunden, um ihn dem Kaiser zu überreichen. Wahrscheinlich hat der Kaiser ihn jedoch nie erhalten, da der Komponist die Seite mit der Widmung unvollendet ließ.
Froberger, 1616 in Stuttgart geboren, war von 1637 an Hoforganist in Wien." (StZ 30.11.).
Für das neue Weblog infobib ein "Beispiel von Kulturgutverschleuderung".
Wieso ist das kein nationales Kulturgut?
"Der Band war bisher im europäischen Besitz (der Verkäufer möchte anonym bleiben) und trägt auf beiden Einbandseiten das Wappen des römisch-deutschen Kaisers Leopold I. Vermutlich wurde er von Froberger selbst gebunden, um ihn dem Kaiser zu überreichen. Wahrscheinlich hat der Kaiser ihn jedoch nie erhalten, da der Komponist die Seite mit der Widmung unvollendet ließ.
Froberger, 1616 in Stuttgart geboren, war von 1637 an Hoforganist in Wien." (StZ 30.11.).
CH. meinte am 2006/12/05 01:24:
Kleine Korrektur
"Nationales Kulturgut" wird im oben verlinkten Artikel nicht erwähnt. Und das es sich bei der versteigerten Schrift um Kulturgut handelt, ist doch wohl unstrittig, oder?
KlausGraf antwortete am 2006/12/05 01:39:
Keine Ahnung, worauf diese Korrektur zielt
Ich habe nicht behauptet, dass Nationales Kulturgut irgendwo bereits erwähnt wurde. Aber solche Gegenstände erfüllen nun einmal die gesetzlichen Kriterien dafür. Wir haben hier in der Rubrik Kulturgut immer wieder auf die Problematik der nationalen Liste hingewiesen. Da das Autograph in Baden-Württemberg vorgestellt wurde, ist der Geltungsbereich des Bundesgesetzes gegeben. Natürlich besteht kein Dissens hinsichtlich der Wertung als herausragendes Kulturgut, das (was das Gesetz in keiner Weise fördert) an sich öffentlich zugänglich sein sollte.
BCK antwortete am 2006/12/05 01:49:
Froberger war ab 1637 Hoforganist in Wien
und wurde zum Studium bei Frescobaldi und Carissimi nach Rom entsandt. Die Sachen sind mit Sicherheit in Wien entstanden und würden auch dorthin gehören. In der Nationalbibliothek in Wien befinden sich denn auch die beiden einzigen anderen weltweit erhaltenen Bände mit Autographen von Froberger. Ich glaube auch kaum, dass dieses Autograph nun ausgerechnet in Deutschland aufgetaucht ist.
CH. antwortete am 2006/12/05 01:59:
Mißverständnis
Ich habe die Frage "Wieso ist das kein nationales Kulturgut?" als Einleitung für das folgende Zitat verstanden und (logischerweise) vergeblich nach einem Grund gesucht, das Autograph nicht als Kulturgut zu definieren.Wir sind uns also absolut einig.
@BCK: Unter http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Johann_Jakob_Froberger ist folgender Absatz zu finden:
"Provenance: Simon Maguire wouldn't elaborate on that for understandable reasons. The volume has no recorded history whatsoever, and it isn't one of the two missing libros, it is an addition to the body of Froberger autographs. Mr. Maguire said that the owner had purchased it because of the glorious binding, and only later had he found out that the compositions were hitherto unknown autographs. Mr. Maguire added that the source could be in the Stuttgart region. Comment: The glorious cover part I put into the urban legend category, the Stuttgart part I take seriously."
Nichtsdestotrotz wäre das Werk in Wien sicherlich besser aufgehoben als an manch anderen, der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Orten.
BCK antwortete am 2006/12/05 02:19:
Das ändert die Sachlage natürlich völlig
diese Information, die für mich einer Sensation gleichkommt (warum eigentlich war in der verschlafenen Stuttgarter Presse nur als Randnotiz etwas davon zu lesen, und erst im nachhinein?! Und überhaupt nichts von den Indizien, die für eine Herkunft aus dem Umkreis des Hauses Württemberg sprechen?!), ändert die Sachlage natürlich völlig. Möglicherweise hat sich Sotheby's vorher eine rechtsverbindliche Rückgabezusage geben lassen, um sich entsprechend abzusichern. Wäre die oberste zuständige Landesbehörde zur Erteilung einer solchen Zusage ohne weiteres berechtigt gewesen?
Michael Zapf antwortete am 2007/07/04 08:24:
Kleiner Zusatz
Der Wiki-Diskussionsbeitrag stammt von mir. Ich finde es zumindest bemerkenswert, dass der Deutschland-Chef von Sotheby's niemand anders als der Herzog von Württemberg ist, und damit der Erbe von Sibylla. Es war sowieso merkwürdig, dass ausgerechnet in Stuttgart, wo gar kein Sotheby's-Büro existiert, die Präsentation des Autographs stattfand.