Dieter Kleinmann FDP/DVP
Drs 14/655 30.11.2006
Klöster in Baden-Württemberg
(...)
8) Ist davon auszugehen, dass bei einem Rückzug von Ordensgemeinschaften aus Baden-Württemberg Kulturgüter das Land und den Bund verlassen, weil sie verkauft werden oder weil sie im Sinne einer traditionellen Weiterführung der Gemeinschaften im Ausland dorthin verbracht werden?
9) Sind die Kulturgüter in klösterlichem Eigentum erfasst (im Bedarfsfall im „Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes“) und wie können kulturell wertvolle Klosterkomplexe inklusive ihres Kulturgutes auch für zukünftige Generationen in Baden-Württemberg erhalten bleiben?
Stuttgart, den 27. November 2006
des Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP
und Antwort
des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport
Drs 14/655 30.11.2006
Eingegangen: 30.11.2006 / Ausgegeben: 27.02.2007
Antwort
Mit Schreiben vom 30. Januar 2007 Nr. RA-7150.2/16 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales die Kleine Anfrage wie folgt:
Ich frage die Landesregierung: (...)
8. Ist davon auszugehen, dass bei einem Rückzug von Ordensgemeinschaften aus Baden-Württemberg Kulturgüter das Land und den Bund verlassen, weil sie verkauft werden oder weil sie im Sinne einer traditionellen Weiterführung der Gemeinschaften im Ausland dorthin verbracht werden?
Nein.9. Sind die Kulturgüter in klösterlichem Eigentum erfasst (im Bedarfsfall im „Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes“) und wie können kulturell wertvolle
Klosterkomplexe inklusive ihres Kulturgutes auch für zukünftige Generationen in Baden-Württemberg erhalten bleiben?
Nach der bisherigen Praxis der Eintragung von Kulturgut in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts wurde Kulturgut in öffentlichem oder kirchlichem Eigentum nicht eingetragen. Hiervon unabhängig besteht in aller Regel ein umfassender Schutz der Klosterkomplexe auf der Grundlage denkmalschutzrechtlicher Vorschriften.
In VertretungFröhlich
Ministerialdirektor