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Peter Bußjäger fragt nach den verfassungsrechtlichen Grundlagen des österreichischen Archivwesens:

http://www.voea.at/scrinium/scrinium60/scrinium60_077114.pdf

Vergleiche mit anderen nationalen Rechtsordnungen wie der deutschen fehlen. Gleichwohl kann die Lektüre auch fr archivrechtlich Interessierte ausserhalb Österreichs lohnend sein.

Die Ausführungen sind ziemlich theoretisch und praxisfern gehalten. Bei der Erörterung der Weisungsfreiheit (S. 97f.) hätte man aus deutscher Sicht erwartet, dass hier die Bewertungskompetenz der Archivare zur Sprache gekommen wäre. Hier liegt nach deutschem Recht wohl Weisungsfreiheit vor.

Hinsichtlich der Schutzfristen gilt in den meisten österreichischen Bundesländern eine 50-Jahres-Sperrfrist, was angesichts der alpenländischen Arkan-Mentalität nicht weiter verwundert.
KlausGraf meinte am 2007/01/10 22:44:
Archivwesen, Geheimhaltungspflicht und Informationsansprüche
Peter Bussjäger, Archivwesen, Geheimhaltungs- und Informationsansprüche, in: Montfort 58 (2006), S. 179-185 bringt gegenüber obigem Aufsatz kaum Neues.

Mir war die Regelung zum allgemeinen Auskunftsrecht des Bürgers Art. 20 Abs. 4 B-VG bislang nicht bekannt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Auskunftspflichtgesetz

Aus dem Auskunftspflichtgesetz ergibt sich nach Bussjäger kein Anspruch auf Akteneinsicht.

Österreich ist das einzige Land in der EU, in dem die Amtsverschwie­genheit Verfas­sungsrang hat!
http://www.konvent.gv.at/pls/portal/docs/page/K/DE/AVORL-K/AVORL-K_00303/FNAMEORIG_017343.HTML

Andere österreichische Kuriositäten:
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=DIR2308 
 

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