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http://www.schleswig-holstein.de/Justiz/DE/Service/Entscheidungssammlung/entscheidungssammlung_node.html

Schleswig-Holstein stellt via Juris Gerichtsentscheidungen zur Verfügung, u.a. die von RA Seidlitz in G+ verlinkte Entscheidung zum wettbewerbswidrigen Führen eines ausländischen Doktorgrads:

Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE217482011&psml=bsshoprod.psml&max=true


Und was lesen wir auf der Startseite (natürlich ist das albern und rechtswidrig)?

Zulässig ist auch die Verlinkung auf die Seite, nicht aber die direkte Verlinkung zu einzelnen Entscheidungen aus der Datenbank.

Siehe dazu
http://de.wikipedia.org/wiki/Venire_contra_factum_proprium
Ralf Möbius (Gast) meinte am 2011/07/07 15:18:
Zulässige Verlinkungen
Direkte Links zu Urteilen auf meiner Webseite dürfen nur dann erfolgen, wenn gleichzeitig ein weiterer Link zu meinem Blog unter http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com/ erfolgt, ein zusätzlicher Link zu der Startseite meine Webseite unter http://www.rechtsanwaltmoebius.de gesetzt wird und schiesslich ein Link zu dem von mir entworfenen Disclaimer unter http://www.rechtsanwaltmoebius.de/disclaimer/disclaimer.html angebracht wird. Je nach Tagesform behalte ich mir die kurzfrstige Änderung der Allgemeinen Linkbedingungen unter Vorbehalt der Abmahnung bei Nichtbefolgung vor. 
 

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