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Endet in 17 Stunden

Gemarkungsstreit Kostheim Kastel 1908

Im Jahre 1839 wurde die Gemarkungsgrenze zwischen Kostheim und Kastel so verschoben, daß die in der Mitte zwischen beiden Ortschaften liegenden Festungswerke ganz Kastel zugeschlagen wurden. Allerdings mit der ausdrücklichen Verfügung des Kreisrates, daß bei einer Umwidmung des Festungswerkes Kostheim entschädigt werden müsse. Dieser Fall trat 1904 mit der "Entfestigung" der Stadt Mainz ein. Dem hielt nun die Gemeinde Kastel eine Vereinbarung aus dem Jahre 1857 entgegen...

1. Dokumententasche "Akten der Großherzoglichen Bürgermeisterei Kostheim, betreffend: Die Regulierung der Gemarkungsgrenze zwischen den Gemeinden Kastel und Kostheim"
2. 4 Zeitungsausschnitte unterschiedlicher Größe, 2 von 1904, die beiden anderen ohne Datum.
3. 3 Schreiben von Rechtsanwalt Justizrat Dr. Carlebach an die Großherzogliche Bürgermeisterei Kostheim 1908 (in Maschinenschrift). Umfang 1 Seite/2 Seiten/7 Seiten
4. Kopie der vierseitigen Klageschrift von Dr. Carlebach an den Kreisausschuss gegen die Gemeinde Kastel vom März 1908
5. 3 Briefentwürfe (wahrscheinlich der Bürgermeisterei Kostheim) an Dr. Carlebach und an das Kreisamt Mainz 1907 und 1908
6. Großherzogliche Kreisamt Mainz an Bürgermeisterei Kostheim betreffend "Die Begehung und Besichtigung der Gemarkungsgrenzen" von 1857
7. Das Großherzogliche Hessische Ministerium des Inneren und der Justiz an die Bürgermeisterei Kostheim betreffend "den Antrag des Ortsvorstandes von Kostheim, drei Morgen von der in der Gemarkung Ginsheim gelegenen Ochsenweide an den Handelsmann Anton Groeser zu Mainz für 3000 fl verkaufen zu dürfen" von 1838 (Abschrift)
8. Das Großherzogliche Steuercommissariat Main an die Bürgermeisterei Kostheim betreffend "Die Aufstellung der Gemarkungsgrenzbeschreibung von Kostheim" von 1857
9. "Protocoll über die Wiederherstellung eines mangelhaften Grenzmales auf der Gemarkungsgrenze zwischen Kastel und Kostheim" von 1857 Mit Unterschriften und Wappen beider Gemeinden
10. Die Großherzoglich Hessische Regierungs Commission des Regierungsbezirks Mainz an den Bürgermeister zu Kostheim betreffend "die Bauten im Festungs Rayon, insbesondere in der Richtung nach Kostheim" von 1857
11. Abschrift des obigen Dokuments

Die Dokumente 5-11 sind Handschriften. Alle Dokumente sind in recht gutem, altersgemäßen Zustand mit den üblichen Gebrauchs- und Altersspuren, lediglich Nr. 7 hat etwas stärkere Randläsuren rechts am Rand.

KOMMENTAR:

Allem nach genuin öffentliches Archivgut. Noch 17 h, derzeit 27 Euro. Mail ans Stadtarchiv Wiesbaden ist raus.
KlausGraf meinte am 2007/01/28 19:42:
Ging für 29,59 weg
Stadtarchiv Wiesbaden hat auf meine Mail nicht reagiert. Ich finde das schlicht und einfach unhöflich. 
 

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