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Auf den gütlich beigelegten Kulturgüterstreit zwischen den Kantonen Zürich und St. Gallen hatten wir schon en passant in unserem Beitrag "Der Jurist bei den Musen", http://archiv.twoday.net/stories/2987689/ hingewiesen.

Jetzt wurde der seit immerhin 1712 schwelende Kulturgüterstreit offiziell mit einem gemeinsamen Festakt beendet, nachdem sich die Vertreter der streitenden Parteien schon im April letzten Jahres auf neutralem Berner Boden bei einer "Kappeler Milchsuppe" versöhnt hatten. Die Feierstunde im St. Galler Kantonsratssaal führte am Montag, den 15.1. die Streithähne des letzten Jahrzehnts in friedlicher Eintracht zusammen, wie die NZZ vom 16.01.2007 unter dem Titel Zürcher Beitrag zur St. Galler Identität berichtete.

Die NZZ schreibt, 1995 habe das letzte Kapitel des Streits mit der Erneuerung des Anspruchs auf Rückgabe gegenüber Zürich durch den Kanton und katholischen Konfessionsteil St. Gallens begonnen. "Das anschliessende, bisweilen äusserst gehässig geführte und von mehreren Gutachten begleitete Ringen blieb ohne Einigung. St. Gallen wandte sich an den Bund, verbunden mit der Ankündigung, im Falle eines Scheiterns der Vermittlung vor das Bundesgericht zu gehen. Weil sich die beiden Parteien nicht zu einer Einigung durchringen konnten, war erstmals der Bundesrat um Vermittlung angerufen worden." Der Zürcher Regierungsrat Markus Notter, der zähneknirschend zugestimmt hatte, daß die Zentralbibliothek Zürich nun 40 wertvolle Handschriften auf unbestimmte Zeit der Stiftsbibliothek St. Gallen überlässt, sagte, die St. Galler würden damit aus «nicht-besitzenden Eigentümern besitzende Nicht-Eigentümer» (zitiert nach nachrichten.ch). 56 Handschriften blieben aber in Zürich, was bei einigen auf Unverständnis gestoßen war. Als «sehr schöne Geste» wurde aber allgemein gewertet, dass Zürich, gewissermaßen als Zugabe, den St. Gallern die nicht zurückgeforderte Vita vetustissima Sancti Galli geschenkt hat, das älteste Zeugnis für das Leben von Gallus, des Gründers von St. Gallen. Die NZZ meinte, messe man den Kompromiss, der nach immerhin 18 Verhandlungsrunden besiegelt wurde, am Grad der Unzufriedenheit, scheine er ausgewogen zu sein.

Vielleicht gibt das Anlaß zur Hoffnung, dass man sich auch im badischen Kulturgüterstreit gütlich einigen kann, auch wenn keine direkten Parallelen gezogen werden können. Hoffen wir, dass es nicht ganz solange mehr dauert. Insofern wäre die Einschaltung eines Schiedsgerichts vielleicht nicht die schlechteste Lösung. Verkäufe standen in der Schweiz glücklicherweise nie zur Debatte, und auch das Haus Baden versteht sich inzwischen dazu, von einem anzustrebenden Vergleich zu reden (vgl. die jüngste Pressemitteilung der Landesvereinigung Baden anläßlich ihres Besuchs in Salem).
 

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