http://www.lousypennies.de/2013/03/26/das-sind-die-grosten-fallstricke-beim-bloggen/
* Die Schmähkritik.
* Ein Eingriff in die Privat- oder Intimsphäre anderer Personen.
* Verstöße gegen das Urheberrecht.
* Unwahre Tatsachenbehauptungen.
* Die Schmähkritik.
* Ein Eingriff in die Privat- oder Intimsphäre anderer Personen.
* Verstöße gegen das Urheberrecht.
* Unwahre Tatsachenbehauptungen.
KlausGraf - am Dienstag, 26. März 2013, 21:37 - Rubrik: Archivrecht
Gast (Gast) meinte am 2013/03/27 00:50:
Wenn ich...
...hier nun posten würde: "Welch eine Dampfplauderei!" - wär' das dann noch Freiheit oder kann das weg?
KlausGraf antwortete am 2013/03/27 01:02:
Meinungsfreiheit
Ich lösche ja nur noch Spam und Rechtswidriges.Naja, ich finds trotzdem lesenswert, da der RA ein recht entspanntes Verhältnis zu Abmahnungen hat und anders als die meisten seiner Berufskollegen es durchaus für denkbar hält, dass man als Nicht-Jurist eine Abmahnung auch ohne Anwalt übersteht.