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Nachdem Steinhauer auf Bibliothekarisches aufmerksam gemacht hat
http://bibliotheksrecht.blog.de/2006/11/20/bibliothekarisches_im_staatsrecht~1348782
soll Bardo Fassbender, Wissen als Grundlage staatlichen Handelns, in: Handbuch des Staatsrechts IV 3. Aufl. 2006 auch hier Erwähnung finden.

Für die Archive relevant: § 76 Rdnr. 41-45 Bewahrung des Wissens im Wechsel der staatlichen Ordnung; Rdnr. 82-92 Das staatliche Wissen der Vergangenheit; Rdnr. 76 Archivnutzung; Rdnr. 77 Staatsgeheimnis.

Rdnr. 103 Anm. 297 wird übrigens die Wikipedia (Artikel Internet) zitiert.

Ganz anregend und durchaus kenntnisreich.
 

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