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Für die Frage nach dem Eigentum der aus dem Müll geretteten Bücher bedarf es eines Blicks auf den Wikipedia-Artikel Dereliktion:
http://de.wikipedia.org/wiki/Dereliktion

Dort wird auf einen (inzwischen aus dem Listenarchiv von URECHT verschwundenen, im Internetarchiv aber glücklicherweise noch vorhandenen) Mailinglistenbeitrag von mir verwiesen, der auch die Kulturgut-Thematik anspricht.

Maßgeblich sind aber die detaillierten Ausführungen von Strauch, Archivalieneigentum, 1998, S. 250-255 "Ist archivwürdiges Schriftgut im Altpapier derelinquiert?"

S. 331f. behandelt Strauch die Frage, ob Archivgut zwischen der Kassationsentscheidung und der faktischen Vernichtung von Dritten angeeignet werden kann.
 

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