Für die Frage nach dem Eigentum der aus dem Müll geretteten Bücher bedarf es eines Blicks auf den Wikipedia-Artikel Dereliktion:
http://de.wikipedia.org/wiki/Dereliktion
Dort wird auf einen (inzwischen aus dem Listenarchiv von URECHT verschwundenen, im Internetarchiv aber glücklicherweise noch vorhandenen) Mailinglistenbeitrag von mir verwiesen, der auch die Kulturgut-Thematik anspricht.
Maßgeblich sind aber die detaillierten Ausführungen von Strauch, Archivalieneigentum, 1998, S. 250-255 "Ist archivwürdiges Schriftgut im Altpapier derelinquiert?"
S. 331f. behandelt Strauch die Frage, ob Archivgut zwischen der Kassationsentscheidung und der faktischen Vernichtung von Dritten angeeignet werden kann.
http://de.wikipedia.org/wiki/Dereliktion
Dort wird auf einen (inzwischen aus dem Listenarchiv von URECHT verschwundenen, im Internetarchiv aber glücklicherweise noch vorhandenen) Mailinglistenbeitrag von mir verwiesen, der auch die Kulturgut-Thematik anspricht.
Maßgeblich sind aber die detaillierten Ausführungen von Strauch, Archivalieneigentum, 1998, S. 250-255 "Ist archivwürdiges Schriftgut im Altpapier derelinquiert?"
S. 331f. behandelt Strauch die Frage, ob Archivgut zwischen der Kassationsentscheidung und der faktischen Vernichtung von Dritten angeeignet werden kann.