http://www.netzeitung.de/voiceofgermany/kulturnews/306644.html
Eine in Privatbesitz neu aufgetauchter Hemingway-Brief samt Kurzgeschichte darf zwar versteigert werden, aber nach dem Willen der Nachlaßverwalter nicht publiziert.
Siehe auch:
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2004/09/locking_up_hemi.html
Eine in Privatbesitz neu aufgetauchter Hemingway-Brief samt Kurzgeschichte darf zwar versteigert werden, aber nach dem Willen der Nachlaßverwalter nicht publiziert.
Siehe auch:
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2004/09/locking_up_hemi.html
KlausGraf - am Dienstag, 28. September 2004, 03:08 - Rubrik: Archivrecht