Nach wie vor dominiert mit 131 Handschriften die Stiftsbibliothek St. Gallen, aber aus den anderen Bibliotheken gab es interessante Neuzugänge.
Von den als Leihgabe nach St. Gallen gegebenen Codices der ZB Zürich (zum Kulturgüterstreit: http://archiv.twoday.net/stories/3223500/ ) liegen 10 digitalisiert vor, darunter zwei von Gall Kemli.
Zu diesem St. Galler Konventualen siehe den Artikel des zu früh verewigten Peter Ochsenbein:
http://www.bautz.de/bbkl//k/Kemli.shtml
KEMLI, Gallus, Benediktiner von St. Gallen, Wandermönch und Büchersammler, * 18.11. 1417 in St. Gallen, + ev. 12.2. 1481.
Zu Kemlis Bilder-Sammlung siehe
Neue Zuercher Zeitung, 12.03.1994, S. 69
Joseph Jung: "In Schmerz u(nd) Scham verhuellt die Bibliothek ihr Antlitz . . ." : Kulturgueterschutz in der Schweiz
Auszug
Die Geldentwertung hatte in den 1920er Jahren die Ankaufsmittel der Bibliotheken allerorts empfindlich gestoert. Auch in St. Gallen klagten die Bibliothekare der Stadtbibliothek und der Stiftsbibliothek, dass die zur Verfuegung stehenden Gelder fuer die dringlichsten Anschaffungen nicht mehr reichten. Vor diesem Hintergrund verkaufte die Stadtbibliothek, zu Ehren des Reformators und Humanisten Vadian "Vadiana" genannt, einen Metallschnitt fuer 16 750 Franken, Shakespeare-Gedichte in einer Ausgabe von 1640 fuer 2520 Franken, die "Mappa mundi" fuer 17 092 Franken 70 und die "Ulmertafel" fuer 5000 Franken. Als besonders tragisch wurde der Verkauf der "Mappa mundi" bezeichnet. Zu den Kostbarkeiten der St. Galler Kunstschaetze gehoerte eine aus Vadians Besitz stammende Bibel von 1480. Durch diese Beziehung bereits in den Rang eines Kulturdokuments ersten Ranges erhoben, hatte die Bibel zusaetzliche Bedeutung durch eine eingeklebte, in Holz geschnittene, kolorierte Erdkarte - die sogenannte "Mappa mundi" -, eine der drei noch existierenden gedruckten Weltkarten des 15. Jahrhunderts.
Die Nachricht von den Verkaeufen der Vadiana verbreitete sich wie ein Lauffeuer vor allem unter den deutschen Haendlern und loeste unglaeubiges Staunen aus. Bisher unantastbarer Kulturbesitz schien ploetzlich fuer den Markt frei zu werden. Da schlug eine zweite Bombe ein. Der "katholische Administrationsrat" von St. Gallen, verantwortlich fuer die Stiftsbibliothek und die Schaetze des ehemaligen Klosters, verkaufte eine Sammlung von oberrheinischen und schweizerischen Einblattdrucken aus dem 15. Jahrhundert. Diese Blaetter hatte Pater Gallus Kemli (1417-1480/81) zum Schmucke seiner eigenhaendig geschriebenen Buecher gesammelt.
Sie stellten eine volkstuemliche Kunst dar, die zu speziellen Ereignissen, etwa fuer Jahrmaerkte oder Wallfahrten, einzeln herausgegeben wurden. Als Vorlaeufer des Buchdruckes gehoeren sie zu den fruehesten Beispielen der europaeischen Graphik. Die Einblattdrucke erhielten ihre spezielle Bedeutung, da sie - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nur noch in diesen einzigen Exemplaren vorhanden waren. Diese kostbare Sammlung des Klosterbruders war durch die Jahrhunderte von den Moenchen getreulich behuetet worden und lag seit 1824 in einem Sammelband vor, den Stiftsbibliothekar Hildefons von Arx zusammengestellt hatte.
Als Blamage fuer den nationalen Kunstbesitz der Schweiz und als Schande gegenueber der historischen Verantwortung galt die Tatsache, dass die verantwortlichen Behoerden vom Kunstwert der Gegenstaende gewusst hatten. So hatte der Buergerrat von St. Gallen bereits 1928 dem Bibliothekar T. Schiess den Auftrag erteilt, eine Liste von Gegenstaenden zu erstellen, die fuer einen Verkauf in Frage kaemen. Das trotz grossen Bedenken und in "aeusserster Reserve" erstellte Gutachten riet "von jedem Verkauf dringend" ab.
Betrachtet man die Vorgaenge aus heutiger Sicht, so ueberraschen die schweren Vorwuerfe, die von allen Seiten auf St. Gallen niederprasselten, nicht. Die harsche Kritik betraf - neben den rechtlichen Fragen, ob eine Behoerde ueberhaupt den ihr anvertrauten Kulturbesitz veraeussern duerfe - speziell die Art und Weise der Verkaeufe. So war bekanntgeworden, dass sich bereits seit Ende der 1920er Jahre auch Kulturinstitutionen in der Schweiz - etwa das Eidgenoessische Kupferstichkabinett oder die OEffentliche Kunstsammlung Basel - um einen Ankauf bemueht hatten. Der Gang der Verhandlungen bei den Einblattdrucken zeigt jedoch, dass der katholische Administrationsrat auslaendische Haendler gegeneinander ausspielte und den Abschluss "recht schlau" - ohne vorherige Information der interessierten Schweizer Kreise - unter der Hand vornahm, so "dass die Schweizer Hirtenknaben schliesslich doch die Geprellten waren", wie O. Fischer, Direktor der OEffentlichen Kunstsammlung Basel, beklagte.
Den Argumenten des Buergerrates von St. Gallen, "dass die verkauften Gegenstaende in der Vadiana unbeachtet geblieben seien und eigentlich gar nicht in diese Bibliothek gehoeren", stand gegenueber, dass Kulturschaetzen dieser Guete kein befristeter, sondern ein bleibender Wert zukommt und die Beziehungen Vadians zur Bibel die Zugehoerigkeit wohl bestimmten. Es blieb das Argument des fehlenden Geldes fuer Neuanschaffungen. Doch auch hier blieben die Begruendungen auf schwachen Fuessen angesichts der mit den Verkaeufen verfolgten Ziele. Die Beteuerung des Buergerrates, dass die Erloese der Bibliothek zugefuehrt wurden, konnte dem Argument der fehlenden qualitativen Aquivalenz nicht widerstehen.
Dazu kommt, dass trotz diesen treuherzigen Versicherungen die "oral history" bis heute hartnaeckig von der Vermutung ausgeht, dass die "Mappa mundi" fuer den Ankauf eines Stieres fuer den Kappelhof, den landwirtschaftlichen Gutsbetrieb des Buergerrates, geopfert wurde.
Waere der moeglichst hohe finanzielle Erloes das erklaerte Ziel der Veraeusserungen gewesen, so wirkt unverstaendlich, dass die beiden Bibliotheken in einem Augenblick auf den Kunstmarkt gelangten, da dieser infolge der Wirtschaftskrise zusammengebrochen war. Die amerikanischen Haendler und viele bedeutende europaeische Sammler waren denn auch der oeffentlichen Auktion der Einblattdrucke ferngeblieben. Die fehlende Professionalitaet der Stiftsbibliothek beweist auch die Wahl des Auktionaershauses - das Kunstantiquariat Hollstein & Puppel in Berlin gehoerte nicht zu den international fuehrenden Haeusern.
Die dilettantische Art und Weise, mit welcher der katholische Administrationsrat den Verkauf abwickelte, zeigen weiter folgende Reminiszenzen. Da der Praesident des Administrationsrates wegen einer Erkaeltung nicht an die Auktion nach Berlin reisen konnte, wurde - "um jedoch ueber den Gang der Auktion genau orientiert zu sein" - sein Schwager geschickt, "ein sprachkundiger, weltbereister Ingenieur". (Der Praesident musste jedoch - trotz Erkaeltung - doch nach Berlin fahren, um eine verfuegte Einsprache gegen den Verkauf aufzuheben.)
In dieses Kapitel gehoeren auch die Versuche der Stiftsbibliothek, die Provenienz der Einblattdrucke zu verschweigen und den Verkauf "streng konfidentiell" abzuwickeln, "um nicht unangenehmen Kritiken zu rufen". So musste die Firma Hollstein & Puppel die Absprache eingehen, dass im Auktionskatalog sowie in den Auskuenften der Name der Stiftsbibliothek oder des Klosters St. Gallen nicht erwaehnt werden duerfe. Vor einer solchen Massnahme, die sich zwangslaeufig als Laecherlichkeit entpuppen musste, haette wohl jeder Kunstexperte gewarnt. Es konnte nichts nuetzen, im Vorwort des Auktionskataloges das Wort "St. Gallen" durch "deutschen" Kunstbesitz zu ersetzen, statt von "Kemli" von "einem kunstliebenden Pater" zu sprechen. Jeder Liebhaber der Materie erkannte die beruehmten Unica als Besitz des ehemaligen St. Galler Klosters.
Kritik musste sich auch die Regierung gefallen lassen, die zwar den Verlust der Einblattdrucke sehr bedauerte und den Verkauf der "Mappa mundi" gar als "fatale Sache" bezeichnete. Die Verkaufsumstaende beweisen jedoch, dass der Regierungsrat zumindest fuer die Sammlung Kemlis die letzte Moeglichkeit, den Verkauf zu verhindern, nicht wahrgenommen hatte. O. Fischer, der an der Berliner Auktion teilnahm und 13 Holzschnitte aus der Sammlung Kemli ersteigerte, hatte noch vor der Auktion vergeblich versucht, die ganze Sammlung fuer die Schweiz zu retten, indem er bei der St. Galler Regierung die Rechtmaessigkeit der Verkaeufe durch den katholischen Administrationsrat anfocht. Am 4. November 1930, drei Tage vor der Auktion, beschloss der Regierungsrat, keine Einwendungen gegen die Verkaeufe zu machen, und gab hiermit den Losen sein behoerdliches Plazet.
Die Quellen um den St. Galler Kunstausverkauf sprechen eine eindeutige Sprache und machen die Vorwuerfe an die verantwortlichen Stellen verstaendlich. Sie beweisen, dass die Rechtfertigungsversuche der beiden St. Galler Bibliotheken den Tatsachen nicht widerstehen konnten. Die Unbeholfenheit zeigte etwa die Entgegnung des Buergerrates an die Adresse Bernoullis und an die "Neue Zuercher Zeitung", die den St. Galler Kunstausverkauf aufs nationale Tapet gebracht hatten. "Wir moegen es dem Einsender und der Redaktion der NZZ sehr wohl goennen, dass sie nie unter so bitteren Zwang gestellt wurden, ja dass ihnen bei dem goldenen UEberfluss in Zuerich die Moeglichkeit solchen Zwanges gar nicht durch den Sinn geht. Nur so koennen wir eine Erklaerung fuer die schroffe und unsachliche Kritik finden, von der kaum zu ueberbietenden Selbstueberhebung und Anmassung, welche in der redaktionellen Anmerkung liegt, ganz zu schweigen."
UEber die Entruestung aus kunstgeschichtlicher Optik hinaus erfuhr die Veraeusserung eine zusaetzlich politische Note. Wenn der Verkauf des Chorgestuehls von St. Urban 1853 katholische Kritik an der liberalen Luzerner Regierung evozierte, so wirkte die Veraeusserung der Sammlung des Klosterbruders durch eine katholische Administration wie eine Ironie. Die ganze Tragik der Vorgaenge erfasste A. Faeh, der damalige Stiftsbibliothekar, der seinem Tagebuch die emphatischen Worte anvertraute: "In Schmerz u(nd) Scham verhuellt die Bibliothek ihr Antlitz, denn die 44 Farbenholzschnitte, die Kemli gesammelt, sind an die Firma Hollstein u(nd) Puppel in Berlin verkauft worden . . . Trauer u(nd) Leid wogt durch den Festraum der Bibliothek."
[Update: http://archiv.twoday.net/stories/14879516/ ]Drei wichtige deutschsprachige Mystiker-Handschriften macht die Stiftsbibliothek Einsiedeln zugänglich.
Besonders erfreulich ist der Zugang unter "Utopia", eine Gebetbuch-Handschrift in Privatbesitz (13v Gebet für den Markgrafen von Baden), beschrieben von Nigel F. Palmer.
Mit einem prächtig illustrierten ´Memorial der Tugend von Johann von Schwarzenberg wartet die KB Appenzell (AR) auf.