Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
1811 schrieb der „Fürst Proletarier“ Ludwig von
Oettingen-Wallerstein (1791-1870) im Organisationsplan für
seine Sammlungen 1811: „Die literarischen und
Kunstsammlungen unseres fürstlichen Hauses sind ein
Reichtum, den kein Maß bestimmen kann. […] Alle Werke des
Geistes gehören der Nation, gehören der Menschheit an und
in diesem Sinne allein krönen sie den Besitzer mit dem
Golde ihres Reichtums. – Darum ist das Heiligste ihrer
Hallen geöffnet und jeder Auserwählte zum freien Genusse
gastfreundlich berufen“ (zit. nach Jb. d. Hist. Vereins für
Nördlingen 1917, S. 73f.).

Die Freude und die Schönheit ist kein Privilegium der Gelehrten, der Adeligen und der Reichen, sie ist ein heiliges Eigentum der Menschheit.
Friedrich Schlegel, Vom ästhetischen Werte der griechischen Komödie

In der französischen Revolution waren die Kunstwerke der feudalen Oberschicht "verbürgerlicht" und zum Eigentum des Volkes erklärt worden.

Selbst bei den Kunst-Beutezügen Napoleons erkannten Intellektuelle an, dass eine zentrale Präsentation in Paris der Idee, dass die Kunst Eigentum der Nation und der Menschheit sei, dienen könne. Zum Raubgut siehe die Arbeit von B. Savoy, rezensiert:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/id=3885

In der Sowjetunion und ihren Vasallenstaaten gab Lenin die Devise aus: "Die Kunst gehört dem Volk", was natürlich die Idee in gewisser Weise kompromittierte, als der real existierende Sozialismus zusammenbrach.

Heute wird immer wieder pathetisch (insbesondere im Zusammenhang mit den Schutzaktivitäten der UNESCO) vom Eigentum der Menschheit (common heritage of manhood) gesprochen.

In seiner Pflichtexemplar-Entscheidung sagt das Bundesverfassungsgericht über das von der Abgabepflicht betroffene Druckwerk:

"Es ist, losgelöst von privatrechtlicher Verfügbarkeit, geistiges und kulturelles Allgemeingut" (BVerfGE 58, 137)

Mich würde interessieren, ob es zu dieser hier skizzierten Idee spezielle Sekundärliteratur gibt.

Nachtrag:

So schrieb das Morgenblatt für gebildete Stände am 2.11.1807: "Die wehmütigen Gefühle eines Deutschen beim Anblicke dieser spolia omnia über sein Vaterland kann nur der kosmopolitische Gedanke besänftigen, dass die Werke der Künste, wie die Entdeckungen der Gelehrten, nicht auf den engen Raum einer Nation beschränkt sind, sondern der ganzen Menschheit angehören." (I, 470 Anmerkung 109)
zit. von Rolf Reichardt: Rezension von: Bénédicte Savoy: Patrimoine annexé. Les biens culturels saisis par la France en Allemagne autour de 1800, Paris: Éditions de la Maison des sciences de l'homme 2003, in Kunstform 5 (2004), Nr.07,
http://www.arthistoricum.net/index.php?id=276&ausgabe=2004_07&review_id=4917
KlausGraf meinte am 2007/05/14 01:36:
Nationales Erbgut - Patrimoine
Andre Chastel, "La Notion du patrimoine," in Les Lieux de memoire: II. La Nation, ed. Pierre Nora, Paris, 1987, 405-50 
 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma