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R. Gissing: Geodatenpolitik in Österreich: Herausforderung für Politik und öffentliche Verwaltung (2003)

http://213.47.127.15/corp/archiv/papers/2003/CORP2003_Gissing.pdf

Zitat:
Es bedarf des unmissverständlich geäußerten politischen Willens, dass die Bereithaltung öffentlicher Geodaten im allgemeinen und
staatlichen Interesse erfolgt und dass die dafür notwendigen gesetzlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen
seitens der öffentlichen Hand zu erbringen sind. Weiters muss akzeptiert werden, dass die Aufwendungen für die Bereitstellung
öffentlicher Geodaten nicht aus Datenverkäufen und Nutzungslizenzen refinanzierbar sind, sondern mittelbar über höheres Steueraufkommen.
Damit wäre den öffentlichen Stellen der Druck genommen, ihre Existenzberechtigung durch möglichst hohe Einnahmen und Verkaufszahlen
von Geodaten nachweisen zu müssen. Ein wesentlich leichterer Zugang zu Geodaten zu erheblich günstigeren Konditionen
wird damit möglich.
Eine weitere Voraussetzung ist die konzertierte Vorgangsweise in allen Gebietskörperschaften. Maßnahmen im Zusammenhang mit
der Realisierung der Geodatenpolitik sind gegebenenfalls auch gegen den Widerstand einzelner Betreiber von Insellösungen zu
setzen. Für den Aufbau der erforderlichen technischen Infrastruktureinrichtungen werden Investitionen benötigt werden, die bei
konsequenter Verfolgung der genannten Ziele rasch durch Rationalisierungen und den damit verbundenen Kosteneinsparungen im
öffentlichen Dienst rückfließen werden.
Wesentlich für die Nachhaltigkeit der Bemühungen ist die Frage, ob der politische Wille auch gesetzlich derart verankert wird, dass
die Realisierung der Geodateninfrastruktur über Legislaturperioden hinaus möglich ist.
Bewusstseinsbildung in der öffentlichen Verwaltung
Die vorherrschende öffentliche Meinung über die öffentliche Verwaltung ist allgemein eine eher kritische. Daher ist es nicht verwunderlich,
dass die Dienststellen, die aus der Abgabe von Geodaten Einnahmen erzielen, dies mit dem Gefühl „ihrer hohen Wirtschaftlichkeit“
verbinden. Es liegt also im Bestreben dieser Stellen, ihr Image durch Erhöhung der Einnahmen und durch Weiterentwicklung
von Geodaten-Produkten weiter zu verbessern, meist unabhängig davon, ob dies volkswirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Einstellung
wurde und wird auch von diversen politischen Vorgesetzten gefördert.
Diese Situation fördert die Schaffung und den Ausbau von „Geodaten – Revieren“, die als Existenzsicherung und Machtfaktoren
betrachtet werden. Dazu kommt noch, dass auf Grund unzureichender Infrastruktur in der Vergangenheit auch aus praktischen Gründen
die Haltung von Paralleldatenbeständen notwendig und sinnvoll war.
Die Bewusstseinsbildung in Hinblick auf das Prinzip der verteilten Datenführung und des möglichst freien Zugangs zu Geodaten für
alle ist demnach ein etwas schwieriger Prozess.
Das im vorigen Abschnitt angesprochene politische Signal, dass der erwirtschaftete Kostendeckungsbeitrag kein Kriterium für die
Beurteilung von Effektivität und Effizienz einer Dienststelle ist, würde diesen Wandel erheblich erleichtern. Damit würde auch der
verwaltungsinterne Verkaufswettbewerb zu einem solchen des Best Practise-Modells verändert, wo optimierte technische und organisatorische
Abläufe sowie Problemlösungen im Vordergrund stehen.


Sollte man diese Gedanken nicht auf Kulturgut übertragen?
 

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