http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/05/25/gutachten_zum_schutz_nachgelassener_werk~2330444
"Als Band 1 der „Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht“ ist bei Nomos eine kleine Abhandlung von Horst-Peter Götting und Astrid Lauber-Rönsberg zum Schutz nachgelassener Werk in Bibliotheken erschienen, ein Gutachten, das die beiden Autoren der SLUB Dresden im Zusammenhang mit dem Fund einer noch unbekannten Vivaldi-Partitur erstattet haben."
Zitat:
"Am Rande des Gutachtens finden sich beachtliche Äußerungen zu bibliotheksrechtlich durchaus kontrovers diskutierten Detailfragen, so etwa die, daß Bibliotheken durch Faksimilierung oder Mikroverfilmung mangels persönlicher Leistung kein Schutzrecht nach § 72 UrhG erwerben. (S. 82) Ob dies auch für Digitalisierungen gilt, haben die Autoren nicht gesagt. Bei einfachen Digitalisaten dürfte aber wohl im Ergebnis nichts anderes gelten."
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/3620318/
"Als Band 1 der „Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht“ ist bei Nomos eine kleine Abhandlung von Horst-Peter Götting und Astrid Lauber-Rönsberg zum Schutz nachgelassener Werk in Bibliotheken erschienen, ein Gutachten, das die beiden Autoren der SLUB Dresden im Zusammenhang mit dem Fund einer noch unbekannten Vivaldi-Partitur erstattet haben."
Zitat:
"Am Rande des Gutachtens finden sich beachtliche Äußerungen zu bibliotheksrechtlich durchaus kontrovers diskutierten Detailfragen, so etwa die, daß Bibliotheken durch Faksimilierung oder Mikroverfilmung mangels persönlicher Leistung kein Schutzrecht nach § 72 UrhG erwerben. (S. 82) Ob dies auch für Digitalisierungen gilt, haben die Autoren nicht gesagt. Bei einfachen Digitalisaten dürfte aber wohl im Ergebnis nichts anderes gelten."
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/3620318/
KlausGraf - am Freitag, 25. Mai 2007, 10:08 - Rubrik: Archivrecht