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Von
http://blog.okfn.org/2011/08/15/austria-adopts-ckan-and-cc-by-as-nation-wide-defaults/
kommt man auf
http://www.open3.at/2011/07/cooperation-open-government-data-osterreich-gegrundet

Dort heißt es:

Das Bundeskanzleramt, die Städte Wien, Linz, Salzburg und Graz gründen gemeinsam die „Cooperation Open Government Data Österreich“ kurz Cooperation OGD Österreich. Bund, Länder, Städte und Gemeinden wollen in Kooperation mit den Communities, Wissenschaft, Kultur und der Wirtschaft die Basis für die Zukunft von Open Government Data in Österreich legen. Nur durch die Einigung auf gemeinsame Standards können effektive Rahmenbedingungen geschaffen werden, die zum Nutzen aller Interessensgruppen sind.

In dieser Cooperation werden die Interessen von Ministerien, Ländern, Städten und Gemeinden vertreten, also all jener Stakeholdern, die eine Open Government Data Plattform betreiben, planen oder erstellen oder sich daran beteiligen möchten. Das Bundeskanzleramt bildet die Verbindung zu KIG (Kompetenzzentrum Internetgesellschaft) und der Plattform digitales Österreich (BLSG).
Konstituierende Mitglieder der Cooperation OGD Österreich:
Bundeskanzleramt (Roland Ledinger, Gregor Eibl)
Stadt Wien (Dipl.-Ing. Johann Mittheisz, Ing. Brigitte Lutz)
Stadt Linz (Gerald Kempinger, Stefan Pawel)
Stadt Salzburg (Dr. Berthold Rauchenschwandtner, Mag. Roman Breitfuss)
Stadt Graz (DI Friedrich Steinbrucker, Dipl.-Ing. Barbara Meyer)
Beratendes Mitglied der Cooperation OGD Österreich:
Open Knowledge Forum Österreich (Martin Kaltenböck, Johann Höchtl)

Folgende Eckpunkte für Open Government Data wurden in der ersten Sitzung am 13. Juli 2011 in Wien fixiert:

1. Die Daten der öffentlichen Verwaltung werden kostenlos unter einer Creative Commons Namensnennung Lizenz (CC BY 3.0 AT) zur Verfügung gestellt.
2. Die Open Government Data Plattformen unterliegen der URL Konvention „data.NAME.gv.at“.
3. Die Open Data Plattformen werden weitgehend mit Open Source Software erstellt, wobei CKAN die Metadatenbank bilden wird. Die Lösungen werden – möglichst als Gesamtpaket – den anderen öffentlichen Stellen zur Verfügung gestellt.
4. Der einheitliche Aufbau einer Metadatenstruktur für Open Data wird mit der OKFO Community kurzfristig in einer Arbeitsgruppe erarbeitet.
5. Bei den Datenspezifikationen sind die Punkte URI/URL Schema, Datenblätter, Formate, der Bereich Linked Data, sowie die (harmonisierten) Metadaten (Strukturen) zu klären.
6. Die Städte bzw. Anbieter öffentlicher Stellen mit einer eigenen Open Data Plattform können anderen Stellen der öffentlichen Verwaltung das Einstellen von Daten in deren Plattform anbieten, falls sich der Betrieb einer eigenen Plattform nicht rechnet.
7. Das BKA koordiniert die Erstellung eines BLSG Referenzdokumentes, in dem diese und weitere Vereinbarungen sowie Ausarbeitungen der Cooperation OGD Österreich dokumentiert sind.
8. Im Sinne der nationalen Sichtbarkeit und Transparenz als auch eines möglichen Single Point of Contact im Abgleich mit europäischen Metaportalen soll ein nationales OGD Portal als “Katalog” auf Basis CKAN und den zu erarbeiteten Standards der im Punkt 4. angeführten Arbeitsgruppe aufgebaut werden. Es ist nicht Ziel die Daten in diesem Portal zu halten. Das Bundeskanzleramt wird diese Aktivität übernehmen und die dafür notwendigen Umsetzungsschritte prüfen.
(Hervorhebung KG)
 

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