http://netzpolitik.org/2011/borsenverein-geht-mit-urheberrechtsverletzung-gegen-diese-vor/
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat heute zusammen mit der GVU und der Musikindustrie den Nachfolger der Brennerstudie vorgestellt. Darüber hatte bereits Linus kurz berichtet. Das Bündnis fordert u.a. die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, den Versand von Warnhinweisen an Urheberrechtsverletzer (2-Strikes) und zumindest die GVU fordert heute auch wieder die Errichtung einer Netzzensur-Infrastruktur. Weil Urheberrechtsverletzungen müssen streng bestraft werden.
Interessant ist aber ein anderes kleines Detail, auf das Heise zwischen den Zeilen verweist.
Um die eigene Pressemitteilung mit einem Smartphone zu illustrieren und damit etwas hip zu wirken, hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels im Internet gesucht. Gefunden hat man ein Bild auf Flickr und den Urheber selbstverständlich verlinkt und genannt. Nur: Das mit der Creative Commons Lizenz und die Nennung dieser bei Verwendung des Fotos hat man offensichtlich nicht verstanden, sonst hätte man diese angegeben. Damit hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels eine Urheberrechtsverletzung begangen.
Ist es denn so schwierig??? Das sollten doch selbst die Deppen von den Rechteverwertern kapieren.
Erstens: den Fotografen (oder die Fotografin) nennen.
Zweitens: die Lizenz angeben (Link zur jeweiligen Creative Commons-Lizenz).
Wir üben das jetzt noch mal:
Foto: Cristian Eslavan
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat heute zusammen mit der GVU und der Musikindustrie den Nachfolger der Brennerstudie vorgestellt. Darüber hatte bereits Linus kurz berichtet. Das Bündnis fordert u.a. die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, den Versand von Warnhinweisen an Urheberrechtsverletzer (2-Strikes) und zumindest die GVU fordert heute auch wieder die Errichtung einer Netzzensur-Infrastruktur. Weil Urheberrechtsverletzungen müssen streng bestraft werden.
Interessant ist aber ein anderes kleines Detail, auf das Heise zwischen den Zeilen verweist.
Um die eigene Pressemitteilung mit einem Smartphone zu illustrieren und damit etwas hip zu wirken, hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels im Internet gesucht. Gefunden hat man ein Bild auf Flickr und den Urheber selbstverständlich verlinkt und genannt. Nur: Das mit der Creative Commons Lizenz und die Nennung dieser bei Verwendung des Fotos hat man offensichtlich nicht verstanden, sonst hätte man diese angegeben. Damit hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels eine Urheberrechtsverletzung begangen.
Ist es denn so schwierig??? Das sollten doch selbst die Deppen von den Rechteverwertern kapieren.
Erstens: den Fotografen (oder die Fotografin) nennen.
Zweitens: die Lizenz angeben (Link zur jeweiligen Creative Commons-Lizenz).
Wir üben das jetzt noch mal:
Foto: Cristian Eslavan
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/

KlausGraf - am Dienstag, 30. August 2011, 17:10 - Rubrik: Archivrecht
DrNo (Gast) meinte am 2011/08/31 15:15:
Steht denn zweifelsfrei fest, dass der Börsenverein keine individuelle Lizenzvereinbarung mit dem Fotografen getroffen hat?
KlausGraf antwortete am 2011/08/31 15:34:
Steht denn zweifelsfrei fest
dass man beliebig dümmliche Kommentare hier schreiben darf?
name (Gast) antwortete am 2011/09/01 12:36:
das ja schon, oder?scnr