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Wenn Transparenz und Informationsfreiheit ernst genommen werden sollen, muss der zivilrechtliche Zustimmungsvorbehalt bei historisch relevanten Unterlagen abgeschafft werden.

Die historische Wahrheitsfindung und Selbsterkenntnis der Gesellschaft rechtfertigen eine derartige Regulierung. Privatinteressen dürfen diesen Anspruch nicht überlagern.

Die höchste Instanz wäre eine vom Bundestag gewáhlte Historikerkommission, die in letzter Instanz entscheidet, ob eine historische Relevanz auszuschliessen ist.

Auf diese Weise könnte ausgeschlossen werden, dass Rechtsnachfolger jener die totalitären Systemen Vorschub geleistet haben, dem öffentlichen Zugang rechtswirksam widersprechen können und solche Urteile endgültig der Vergangenheit angehören:

http://de.wikisource.org/wiki/Oberverwaltungsgericht_L%C3%BCneburg_-_Einsichtnahmerecht_in_beim_Staatsarchiv_gelagertes_Depositalgut

siehe letzter Absatz im Urteil:

"Im Ergebnis ist demnach festzustellen, dass die Klägerin gegenüber dem Beklagten keinen auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Bestimmungen herrührenden Anspruch auf Einsichtnahme in die begehrten Unterlagen hat. Die Klägerin muss sich vielmehr an den Beigeladenen als Eigentümer der Depositalien halten und diesen notfalls auf dem Zivilrechtswege auf Zustimmung zur Erlaubnis zur Einsichtnahme oder auf Einsichtnahme selbst verklagen".


Es ist ja auch sinnvoll und wird heute akzeptiert, dass Fotografien von Kïnderschändern im Rahmen einer Fahndung online freigeschaltet werden. Warum soll die Gesellschaft nicht erfahren dürfen, wie Mitläufer, Nuztniesser und Kriegsverbrecher in totalitären Systemen vorgehen ?

http://vierprinzen.blogspot.com/
 

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