Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
http://www.internet-law.de/2013/05/pressefreiheit-auch-fur-leserkommentare.html

RA Stadler kritisiert einen Beschluss des LG Augsburg, "dass sich die Augsburger Allgemeine im Hinblick auf die Nutzerkommentare nicht auf das Grundrecht der Pressefreiheit berufen kann und damit auch nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht nach der Strafprozessordnung".

Siehe auch
http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=5890
KonradMeyer (Gast) meinte am 2013/05/10 08:18:
RA Stadler verkennt,
dass die Pressefreiheit Verleumdung und üble Nachrede etc. nicht abdeckt. Hierfür dient das Instrument der Gegendarstellung als wirksames Mittel für den Betroffenen gegenüber der jeweiligen Zeitung. Da Kommentare im Onlineportal nicht redaktioneller Kontrolle unterliegen kann auch schlecht die Zeitung um eine Gegendarstellung gebeten werden. Wer kennt nicht die üblichen Hinweise, dass die Onlinekommentare nicht der Meinung der Redaktion entsprechen müssen. Gleichwohl muss es das Recht des Betroffenen sein, gegen beleidigende Kommentare und solche, die sonstige Straftatbestände erfüllen nachzugehen. Ein Redakteur, der hier bewusst die Herausgabe des Namens des kommentierenden Lesers verweigert, verhindert bewusst die Aufklärung einer mutmaßlichen Straftat - ein Vorgehen, dass durch die Pressefreiheit nicht ansatzweise gedeckt ist! Pressefreiheit heißt nicht beliebig gegen Recht und Rechte Dritter verstoßen zu können. Pressefreiheit besteht wie alle Grundrechte im Rahmen der geltenden Rechtsordnung (Vgl. Art 19 und 20 Grundgesetz). Insofern danke an das LG Augsburg für die Klarstellung. 
Jens (Gast) meinte am 2013/05/10 08:29:
RA Stadler
scheint nur eine Seite der Medaille zu sehen: http://tinyurl.com/b2kgvp2 
 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma