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Olaf Dilling untersucht das Thema in ZUM 2013, S. 380-389.

Fazit: "Zum Schutz vor Persönlichkeitsverletzungen in der deutschsprachigen Wikipedia sind Betroffene mangels einer effektiven internationalen Vollstreckung weitgehend auf den guten Willen und die selbstregulative Konfliktlösung der Wikipedia-Community angewiesen. Die internen Grundprinzipien und Regeln zum Persönlichkeitsschutz entsprechen dabei immerhin weitgehend dem deutschen Schutzniveau. Unstimmigkeiten gibt es vor allem im Zusammenhang mit dem Erfordernis veröffentlichter Belege, das andererseits aber auch dafür sorgt, dass unbewiesene Gerüchte oder persönliche Werturteile nicht regelkonform sind. Durchgesetzt werden die Regeln durch einen ausdifferenzierten »Stab« an ehrenamtlich tätigen Benutzern mit unterschiedlichen Rechten und Zuständigkeiten.

Die in der Blogspot-Entscheidung des Bundesgerichtshofs etablierten Prüfpflichten des Hostproviders verlangen ein Moderationsverfahren, das die Rolle der Selbstregulierung in Online-Gemeinschaften weiter stärken dürfte. Anders als bei privaten Blogs steht bei Wikipedia dem Persönlichkeitsschutz jedoch nicht so sehr die Meinungsfreiheit individueller Autoren, sondern eher das öffentliche Interesse an der Versorgung mit Information als Voraussetzung für den demokratischen Meinungsbildungsprozess gegenüber. Dem korrespondiert grundsätzlich der institutionelle Gehalt der Mediengrundrechte, wobei noch nicht abschließend geklärt ist, ob und zugunsten welchen Grundrechtsträgers hier Presse- oder Rundfunkfreiheit zum Tragen kommt."
 

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