http://www.beck-shop.de/Dreier-Schulze-Urheberrechtsgesetz-UrhG/productview.aspx?product=8898933
149 Euro, die sich lohnen. Im Nachtrag wird das Leistungsschutzrecht für Presseverleger behandelt. S. 2150 liest man, die "freie knappe, aber zweckdienliche Beschreibung des verlinkten Inhalts" sei gewährleistet. Damit ist der Schabernack, den http://www.nfhdata.de/ veranstaltete (inzwischen kürzt Berg die Überschrift offenbar nicht mehr), einmal mehr als Show entlarvt.
149 Euro, die sich lohnen. Im Nachtrag wird das Leistungsschutzrecht für Presseverleger behandelt. S. 2150 liest man, die "freie knappe, aber zweckdienliche Beschreibung des verlinkten Inhalts" sei gewährleistet. Damit ist der Schabernack, den http://www.nfhdata.de/ veranstaltete (inzwischen kürzt Berg die Überschrift offenbar nicht mehr), einmal mehr als Show entlarvt.
KlausGraf - am Freitag, 17. Mai 2013, 18:45 - Rubrik: Archivrecht