"Es ist allgemeiner Usus, dass Professoren Mitarbeiter beauftragen, für sie Artikel zu schreiben und selbst Kommentarpassagen zu entwerfen, die dann in ihrem Namen veröffentlicht werden." Meinte die Staatsanwaltschaft Darmstadt:
http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/391390
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KlausGraf - am Dienstag, 24. Juli 2007, 03:05 - Rubrik: Archivrecht
Kai H. meinte am 2007/07/24 08:01:
Unding
Ein Unding ist das ganze schon. Zumindest in einer Fußnote sollten die Beteiligten genannt werden. Bei Zeitschriftenartikeln ist das ja auch desöfteren der Fall. Bei Kommentaren würde das natürlich etwas "merkwürdig" wirken, aber das ist dann eben der Preis dafür..
Benny (Gast) meinte am 2009/03/18 18:50:
Tsja, und
wenn es auffliegt macht man sicher lächerlich. Nicht besonders clever.