http://digitale-sammlungen.gwlb.de/index.php?id=7
Das Urheberrecht der Digitalisate der LB Hannover wird der Zeutschel-GmbH zugeschrieben, was dem verbreiteten Copyfraud noch eine besonders absurde Variante hinzufügt.
Zur Leistung der Zeutschel-Experten:
http://www.zeutschel.de/de/aktuelles/pressemitteilungen/items/keyNews_0026.html
Das Urheberrecht der Digitalisate der LB Hannover wird der Zeutschel-GmbH zugeschrieben, was dem verbreiteten Copyfraud noch eine besonders absurde Variante hinzufügt.
Zur Leistung der Zeutschel-Experten:
http://www.zeutschel.de/de/aktuelles/pressemitteilungen/items/keyNews_0026.html
KlausGraf - am Dienstag, 28. Mai 2013, 17:55 - Rubrik: Archivrecht
Dietmar Bartz meinte am 2013/05/28 20:26:
Es scheint damit eher das Seitenlayout der Suchmaske gemeint zu sein, die möglicherweise von Tübingen aus gepflegt wird.
KHSchneider antwortete am 2013/05/28 22:28:
Es gibt auch keine LB Hannover, aber was solls.
Mitleser (Gast) antwortete am 2013/05/28 23:11:
Den dreifachen Rechtschreibfehler "Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek" wird man ja kaum nennen wollen, und im Untertitel nennt sich dieser analphabetische Verein ja durchaus "Niedersächsische Landesbibliothek".
KHSchneider antwortete am 2013/05/29 08:48:
eben: Niedersächsische Landesbibliothek (das ist die ältere und bessere Bezeichnung), aber nicht LB Hannover. Sonst wird doch hier auch so genau auf kleinste Kleinigkeiten geachtet.
KlausGraf antwortete am 2013/05/29 12:15:
Quod licet jovi non licet bovi
Selbstverständlich darf man die GWLB als Landesbibliothek Hannover bezeichnen, so wie man die WLB Stuttgart auch als Stuttgarter und die BLB Karlsruhe als Karlsruher Landesbibliothek ansprechen darf.
KHSchneider antwortete am 2013/05/29 16:01:
Na wenn Sie das schreiben, muss es ja stimmen.