Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
http://www2.ub.edu/bid/consulta_articulos.php?fichero=18kuhle3.htm

Rainer Kuhlen: Open access – ein Paradigmenwechsel für die öffentliche Bereitstellung von Wissen. Entwicklungen in Deutschland

Einige Kommentare:

Kuhlen zu den Repositorien: "Es darf nicht geschehen, dass Studienabschlussarbeiten, Habilitationsschriften, Eigenpublikationen, Peer-reviewed-Arbeiten, Pre-oder Post-prints als quasi gleichberechtigt und ununterscheidbar verfügbar gemacht werden."

Ich kann dieses Repositorium-Bashing nicht nachvollziehen. Wesentliches Kriterium für die Fachkollegen muss der textimmanente Wert der eingestellten Arbeit sein. Wenn mich ein Thema stark interessiert, werde ich auch in eine Studienabschlussarbeit einen prüfenden Blick werfen, um dann womöglich festzustellen, dass manche Beiträge in hochwissenschaftlichen Zeitschriften sehr viel mieser ausfallen. Die Selbstgefälligkeit, mit der "Peer Review" in den einschlägigen Diskursen einer Monstranz gleich durch die wissenschaftliche Gemeinde getragen wird, ist gänzlich unangebracht. Es gibt keine anerkannten Standards für alle Disziplinen, was "Peer Review" ist. In der deutschen Geschichtswissenschaft ist die Einschaltung externer Gutachter bei der Annahme von Zeitschriftenartikeln eher unüblich. Darf man daraus schließen, dass die deutsche Geschichtswissenschaft nichts wert ist?

Repositorien. die ordentliche Metadaten enthalten, ermöglichen es im übrigen ohne weiteres, die von Kuhlen geforderte Unterscheidung vorzunehmen. Wenn also ein Großordinarius feststellt, dass die ins Auge gefasste Veröffentlichung von einem Nichthabilitierten stammt (etwa weil sie als Dissertation gekennzeichnet ist) hat er alles Recht der Welt, sie zu ignorieren. Dieses Recht auf Igoranz besteht aber auch ganz in derselben Weise bei gedruckten Arbeiten und bei kostenpflichtigen Online-Veröffentlichungen, hat also mit Open Access nicht das geringste zu tun. Solange es keine empirischen Untersuchungen über die unzähligen schlechten Aufsätze gibt, die Tag für Tag veröffentlicht werden, sollte man vorsichtig damit sein, "grünen" OA und Peer Review gegenienander auszuspielen.

Zum hundertsten Mal: Die Berliner Erklärung sollte NICHT nach der (inoffiziellen) deutschen Übersetzung auf der Website der MPG zitiert werden, denn diese ist fehlerhaft. Siehe
http://archiv.twoday.net/stories/93128/

Kuhlen lässt sich lang über die Frage der Anbietungsplficht bei öffentlich finanzierter Forschung aus und verteidigt die fragwürdige Entscheidung des Urheberrechtsbündnisses den Hansen-Vorschlag zu unterstützen.

Kuhlen ignoriert einmal mehr die Tatsache, dass OA mehr bedeutet als kostenfrei. Der Hansen-Vorschlag hätte keineswegs OA im Sinn der BBB-Definitionen zur Folge, zumal diese auch keineswegs kommerzielle Nutzung ausschließen.

Wiederholen wir nochmals:
* Weiternutzung ist für den OA-Zugang zu Daten essentiell (Peter Murray-Rust schreibt dazu in seinem Blog fast täglich etwas)
* Die einflußreichsten OA-zeitschriften haben CC-BY als Standard-Lizenz.

Ansonsten ein lesenswerter Text.
belafinster meinte am 2007/08/03 09:52:
wenn in der deutschen Geschichtswissenschaft immer noch nicht der Unterschied zwischen einem MPI und einer MPG klar ist, dann spricht das zumindest nicht für Qualität in der dt. Geschichtswissenschaft. 
KlausGraf antwortete am 2007/08/03 14:00:
Kleiner Irrtum vs. miese Übersetzung
Die Domain ist mpg.de, aber maßgeblich war das MPI, und von einer Wissenschaftsorganisation vom Range der MPG wäre zu erwarten gewesen, dass sie bei einem zentralen Dokument eine korrekte Übersetzung spendiert. 
library_mistress meinte am 2007/08/03 15:08:
Metadaten
Ich kann nur für E-LIS sprechen, aber da sieht man bei den Metadaten sehr wohl, welcher Typ (z.B. Hochschulschrift, Konferenzbeitrag, reviewter Aufsatz, Preprint...) ein eingestelltes Dokument ist. Und das ist ja anscheinend, was Kuhlen fordert. Das muss ich aber doch schon auch wissen, um das Ding überhaupt ordnungsgemäß zitieren zu können. Ich wüsste nicht, wo genau das nicht klar deklariert sein soll.

Ich stimme Ihnen auch zu, dass Open Access nicht nur "kostenlos" bedeutet - was ja auch für Open Source-Software gilt. Der "Schmäh" ist ja die Weiterverwendbarkeit, Anpassbarkeit und Offenheit des Codes, nicht (nur) die Kostenlosigkeit. Vielleicht könnte man überspitzt überhaupt sagen: Open Access = Open Source?

P.S. Ich bin selbst eine Gegnerin des Diktums "Diplomarbeiten sind nicht zitierwürdig" (was aber Kuhlen eh nicht schreibt). Klar muss man sie genau begutachten, bevor man ihnen rückhaltlos vertraut ;-) aber das ist bei anderen Dokumenten doch genauso. Mein Diplomarbeitsbetreuer meinte kürzlich, er merke sogar bei Dissertationen und Habilitationen, dass die Leute kein Talent oder kein Interesse am Bibliographieren hätten. 
fyve meinte am 2007/08/06 15:27:
Berliner Erklärung
Kuhlen zitiert zwar wörtlich die kritisierte inoffizielle Übersetzung, aber nicht die von ihm angegebene Referenz. Dort bietet die MPG eine andere Übersetzung an. 
 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma