Die Hofmannsthal-Erben erhalten aufgrund von Jahrzehnte alten Verträgen nach einem Urteil des Landgericht Münchens weiterhin 25% der Erlöse aus den Opern von Richard Strauss zu Hofmannsthals Librettos, obwohl die Texte seit 1. Januar 2000 gemeinfrei sind. Fazit: Copyfraud-Vereinbarungen (wie die damals getroffenen) sollte man niemals unterschreiben.
siehe http://www.miz.org/news_4576.html und http://www.opernwelt.de/oinfo.html
siehe http://www.miz.org/news_4576.html und http://www.opernwelt.de/oinfo.html
Ladislaus - am Samstag, 11. August 2007, 15:18 - Rubrik: Archivrecht