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Patrick Danowski schreibt auf
http://www.bibliothek2null.de/2007/09/06/ifla-2007-teil-2/

Während der Posterpräsentation hatte ich eine intensive, aber sehr interessante Diskussion mit Klaus Ceynowa von der Bayerischen Staatsbibliothek über „Open Access to Cultural Heritage“ versus der Kontrolle der Bibliothek über die Verwendung der Digitalisate. Insbesondere der Satz „Public Domain muss Public Domain bleiben“ stieß bei ihm auf kein Verständnis, da die Bibliotheken bzw. das Land für die Digitalisierung bezahlt hat. Natürlich sind wir zu keinem Konsens gekommen, jedoch sind wir beide auseinander gegangen mit dem Vorsatz diese Diskussion fortzuführen.

Dass ein Vertreter einer wissenschaftlichen Bibliothek in Deutschland mit dem Konzept der Gemeinfreiheit gar nichts anfangen kann und so seine armselige Krämermentalität enthüllt, verwundert mich zwar leider nicht mehr wirklich, ist aber ein Armutszeugnis sondergleichen. Wer so denkt, sollte sich bitte schnellstens einen Job in der freien Wirtschaft suchen. Als Hüter des kulturellen Erbes ist er jedenfalls denkbar ungeeignet.
KlausGraf meinte am 2007/09/08 18:48:
Doppelte Moral
Es ist eindeutig: Die Berliner Erklärung für Open Access bezieht sich auch auf die digitalisierten Kulturgüter der Archive, Bibliotheken und Museen. Diese müssen frei (im Sinne von CC-BY) zur Verfügung stehen. Wer die Berliner Erklärung unterstützt, hat sich auch an die Konsequenzen zu halten, die einem nicht passen.

Aber solange es keine breite Lobby für Open Access im Kulturgutbereich gibt, kommen die Bibliotheken mit ihrer Doppelmoral durch. 
 

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