Die Rundfunkanstalten haben den Versuch unternommen, eine bestimmte von akademie.de vertreten Rechtsansicht zur Rundfunkgebührenpflicht zu verbieten. RA Trautmann sagt dazu, was gesagt werden muss:
http://www.law-blog.de/376/die-verbieter-das-ambivalente-verhaeltnis-von-meinungsmachern-zur-meinungsfreiheit/
Zur Sache siehe
http://www.akademie.de/private-finanzen/gez-und-rundfunkgebuehren/tipps/gez_gebuehren/gez-abmahnung-verbot-rechtsmeinung-pc-gebuehrenbefreiung.html
http://www.law-blog.de/376/die-verbieter-das-ambivalente-verhaeltnis-von-meinungsmachern-zur-meinungsfreiheit/
Zur Sache siehe
http://www.akademie.de/private-finanzen/gez-und-rundfunkgebuehren/tipps/gez_gebuehren/gez-abmahnung-verbot-rechtsmeinung-pc-gebuehrenbefreiung.html
KlausGraf - am Freitag, 14. September 2007, 17:15 - Rubrik: Archivrecht