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Per Urteil vom 5. Oktober 2011 (9 O 1956/11 (278)) hat das LG Braunschweig einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück gewiesen, mit dem der Verfügungskläger, ein Burschenschaftler, ein Linkverbot gegen ein Nachrichtenmagazin durchzusetzen versuchte. [...] Im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung hatte ein Nachrichtenmagazin per Hyperlink auf ein Forum bei indymedia verweisen, in dem E-Mails des Verfügungsklägers an andere Burschenschaftler veröffentlicht sind. Der Verfügungskläger erblickte in der Veröffentlichung der Mails und vor allem auch in der von der Verfügungsbeklagten vorgenommenen Verlinkung eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dem stellte sich das LG Braunschweig entgegen.

http://www.feldblog.de/?p=596

Volltext:
http://feldblog.de/wp-content/uploads/2011/10/mx-m310_20111012_111117.pdf

Artikel mit Link
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,774524,00.html
 

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