http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-10/guttenberg-ende-ermittlungen-4
Die Plagiatsaffäre um den früheren Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) steht nach einem Bericht der Leipziger Volkszeitung kurz vor dem juristischen Abschluss. Wie die Zeitung berichtet, ist das von der Staatsanwaltschaft Hof eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Guttenberg fast beendet. Der zuständige Oberstaatsanwalt Reiner Laib sagte der Zeitung: "Unsere Ermittlungen sind im Wesentlichen abgeschlossen." Akteneinsicht würde aber derzeit nicht gewährt.
Nach Informationen der Zeitung aus mit dem Ermittlungsverfahren beteiligten Kreisen dürfte zwar der Schuldvorwurf des Verstoßes gegen das Urheberrecht gegeben sein – zu einer Bestrafung solle es aber nicht kommen. Im Gespräch sei stattdessen offenbar eine Zahlung an eine soziale oder gesellschaftspolitische Einrichtung.
Ich lehne - siehe mein Buch Urheberrechtsfibel (2009) - den strafrechtlichen Schutz des Urheberrechts strikt ab. Aber wenn man der Ansicht ist, man könne auf ihn nicht verzichten, ist es das falsche Signal, einen besonders dreisten Plagiator ohne Anklage davonkommen zu lassen. Einen kleinen Politiker aus dem Lippischen hat man "gehängt" - im übertragenen Sinne, aufgrund seiner Stellung hatte die dortige Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht und ihm eine harte Strafe aufgebrummt - Guttenberg, der keineswegs weniger schuldig ist, aber lässt man laufen. Gerecht ist das weissgott nicht und zeigt einmal mehr, wie verkommen die Straf-Justiz in diesem Land ist.
Die Plagiatsaffäre um den früheren Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) steht nach einem Bericht der Leipziger Volkszeitung kurz vor dem juristischen Abschluss. Wie die Zeitung berichtet, ist das von der Staatsanwaltschaft Hof eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Guttenberg fast beendet. Der zuständige Oberstaatsanwalt Reiner Laib sagte der Zeitung: "Unsere Ermittlungen sind im Wesentlichen abgeschlossen." Akteneinsicht würde aber derzeit nicht gewährt.
Nach Informationen der Zeitung aus mit dem Ermittlungsverfahren beteiligten Kreisen dürfte zwar der Schuldvorwurf des Verstoßes gegen das Urheberrecht gegeben sein – zu einer Bestrafung solle es aber nicht kommen. Im Gespräch sei stattdessen offenbar eine Zahlung an eine soziale oder gesellschaftspolitische Einrichtung.
Ich lehne - siehe mein Buch Urheberrechtsfibel (2009) - den strafrechtlichen Schutz des Urheberrechts strikt ab. Aber wenn man der Ansicht ist, man könne auf ihn nicht verzichten, ist es das falsche Signal, einen besonders dreisten Plagiator ohne Anklage davonkommen zu lassen. Einen kleinen Politiker aus dem Lippischen hat man "gehängt" - im übertragenen Sinne, aufgrund seiner Stellung hatte die dortige Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht und ihm eine harte Strafe aufgebrummt - Guttenberg, der keineswegs weniger schuldig ist, aber lässt man laufen. Gerecht ist das weissgott nicht und zeigt einmal mehr, wie verkommen die Straf-Justiz in diesem Land ist.
KlausGraf - am Freitag, 14. Oktober 2011, 19:07 - Rubrik: Archivrecht